Straubing (ots) - Einige Punkte am neuen Gesetz gehören womöglich noch einmal überarbeitet. So sind die rechtlichen Anforderungen, um sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, noch recht bürokratisch gestaltet. Außerdem sind Kleinselbstständige keine Verbraucher im Sinne des Gesetzes, sodass ihnen die neuen rechtlichen Möglichkeiten verwehrt bleiben - obwohl zum Beispiel gerade kleine Handwerksbetriebe zu den Hauptgeschädigten im Dieselskandal gehören. Bei aller berechtigten Kritik im Detail ist die wichtigste Nachricht aber, dass die große Koalition jetzt doch noch rechtzeitig gehandelt hat. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten. Mit Jahresende würden die Ansprüche vieler Geschädigter des Dieselskandals verjähren. Eile war also geboten. Nachbessern kann man immer noch.
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