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DGAP-News: De Raj Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
De Raj Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.07.2018 in Design Offices, Christophstr 15-17, Office Suite EG, 50670
Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-06-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
De Raj Group AG Köln ISIN DE000A2GSWR1
Wertpapier-Kenn-Nr. A2GSWR Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen
Hauptversammlung am Dienstag, den 24. Juli 2018, um
11:00 Uhr (MESZ) in Design Offices
Christophstraße 15-17
Office Suite EG
50670 Köln
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist eine
Beschlussfassung nicht vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2017 gemäß §§ 171, 172
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173
Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die
Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen damit nicht vor.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom
Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen
der De Raj Group AG, Christophstr. 15-17, 50670
Köln, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über
die Internetseite der Gesellschaft unter
www.thederajgroup.com
unter der Rubrik
'investor-relations/hauptversammlung/ordentlich
e-hauptversammlung-2018/' zugänglich und liegen
auch während der Hauptversammlung zur Einsicht
der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem
Aktionär auf Verlangen unverzüglich und
kostenlos erteilt und zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. *Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie für eine prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für die
Geschäftsjahre 2018 und 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bdp Revision
und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin
(Danziger Straße 64,10435 Berlin), zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 und zum Prüfer für eine
etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte (Einzel- und Konzernebene) im
Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. Des Weiteren
schlägt der Aufsichtsrat vor, die bdp Revision
und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte (Einzel- und
Konzernebene) im Geschäftsjahr 2019 bis zur
nächsten Hauptversammlung zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der bdp
Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des
Aufsichtsrats, namentlich Herr Alexander Arjun
de Raj (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Frau
Renata Anita de Raj (stellvertretende
Vorsitzende des Aufsichtsrats) und Herr Carlo
Arachi, endet mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für
das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
beschließt, d.h. mit Beendigung der
Hauptversammlung am 24. Juli 2018. Vor diesem
Hintergrund ist eine Neuwahl der
Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.
Gemäß § 95 AktG und § 11 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft besteht der
Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Der
Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1,
sechster Fall AktG nur aus Mitgliedern
zusammen, die durch die Hauptversammlung
gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, jeweils die
folgenden Beschlüsse zu fassen:
a) *Wahl des Herrn Alexander Arjun de Raj
zum Aufsichtsratsmitglied*
'Herr Alexander Arjun de Raj, wohnhaft in
Kuala Lumpur, Malaysia, Managing Director
(_Geschäftsführender Direktor_) der
Gesellschaft Gryphon Energy Corporation
PTE. LTD., Singapur,
wird mit Wirkung zum Ablauf dieser
Hauptversammlung in den Aufsichtsrat
gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 11
Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft bis
zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der mit dieser Bestellung
beginnenden neuen Amtszeit
beschließt. Dabei wird das bei
Beginn der neuen Amtszeit laufende
Geschäftsjahr nicht mitgerechnet.'
Herr Alexander Arjun de Raj bekleidet in
der Gesellschaft Maya Terang Sdn Bhd,
Malaysia, das Amt eines Directors (d.h.
eines nicht geschäftsführenden
Direktors). Im Übrigen bekleidet
Herr Alexander Arjun de Raj keine
weiteren Ämter in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird Folgendes
erklärt:
Herr Alexander Arjun de Raj hält
unmittelbar Stück 6.125.000 Aktien und
mittelbar, über die von ihm kontrollierte
Gesellschaft Lexanda International
Limited, Singapur, Stück 3.500.000 Aktien
an der De Raj Group AG. Dies entspricht
insgesamt Stück 9.625.000 Aktien und
damit 27,5 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der De Raj Group AG. Herr
Alexander Arjun de Raj ist der Sohn des
Vorstandsmitglieds und Aktionärs
Nagendran C Nadarajah, Bruder des
Vorstandsmitglieds und Aktionärs Nicholas
Arnand De Raj und Sohn des
Aufsichtsratsmitglieds und Aktionärin
Renata Anita de Raj.
Im Übrigen steht Herr Alexander
Arjun de Raj nach Einschätzung des
Aufsichtsrats nicht in nach Ziffer 5.4.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zu der De Raj
Group AG oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der De Raj Group AG oder
einem wesentlich an der De Raj Group AG
beteiligten Aktionär.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass
Herr Alexander Arjun de Raj im Falle
seiner erneuten Wahl zum
Aufsichtsratsmitglied wieder zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt
werden wird. Herr Alexander Arjun de Raj
hat bereits mitgeteilt, dass er im Falle
seiner Wahl erneut für das Amt des
Vorsitzenden des Aufsichtsrates zur
Verfügung steht.
b) *Wahl der Frau Renata Anita de Raj zum
Aufsichtsratsmitglied*
'Frau Renata Anita de Raj, wohnhaft in
Kuala Lumpur, Malaysia, Managing Director
(_Geschäftsführende Direktorin_) der
Gesellschaft Maya Terang Sdn Bhd,
Malaysia,
wird mit Wirkung zum Ablauf dieser
Hauptversammlung in den Aufsichtsrat
gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 11
Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft bis
zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der mit dieser Bestellung
beginnenden neuen Amtszeit
beschließt. Dabei wird das bei
Beginn der neuen Amtszeit laufende
Geschäftsjahr nicht mitgerechnet.'
Frau Renata Anita de Raj bekleidet in der
Gesellschaft Gryphon Alencor Sdn Bhd,
Malaysia, das Amt eines Directors (d.h.
einer nicht geschäftsführenden
Direktorin). Im Übrigen bekleidet
Frau Renata Anita de Raj keine weiteren
Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird Folgendes
erklärt:
Frau Renata Anita de Raj hält unmittelbar
Stück 6.125.000 Aktien an der De Raj
Group AG. Dies entspricht 17,5 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der De
Raj Group AG. Frau Renata Anita de Raj
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June 15, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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