Wenn der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, endet in der Regel auch die Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung. In einem aktuellen Fall dauerte die Erkrankung jedoch an und war weiterhin behandlungsbedürftig, auch wenn der Versicherte zwischenzeitlich arbeitet. Der Bundesgerichtshof musste ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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