Sie zählt zu den Gründungsmythen der Bundesrepublik: Die Währungsreform von 1948. Am 20. Juni 1948 wurde in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands die Reichsmarkt abgeschafft. Ab dem 21. Juni 1948 war die Deutsche Mark oder kurz D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Es folgte 70 bewegte Jahre.
Über Nacht. Einer der Gründerväter der neuen Erfolgswährung war Ludwig Erhard, der spätere Bundeskanzler. Die Einführung der D-Mark wurde mit aller nötigen Geheimhaltung vorbereitet, so dass am 20. Juni, der 1948 auf einen Sonntag fiel, die Sofortausstattung als sogenannte Kopfgeld in bar an jedermann ausgegeben werden konnte. Dabei wurde an Einzelstehende bzw. "Haushaltsvorstände" ein Kopfgeld in Höhe von 40 D-Mark, in der Regel als ein Zwanzig-Mark-Schein, zwei Fünf-Mark-Scheine, drei Zwei-Mark-Scheine, zwei Ein-Mark-Scheine und vier Einhalb-Mark-Scheine. Jeder natürlichen Person wurden einen Monat später 20 D-Mark in bar ausgezahlt. Soweit die Anfänge.
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