DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.08.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 16.08.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-06-20 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002
WKN: 825 000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer
124. ordentlichen Hauptversammlung
ein, die
am Donnerstag, 16. August 2018, um 11:00 Uhr,
im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, stattfinden wird.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage*
* *des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2017,*
* *des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2017,*
* *des Lageberichts und des
Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2017 (01.01.2017 bis
31.12.2017) jeweils
einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach *
*§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB
sowie*
* *des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2017*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
wie folgt zu beschließen:
a) Den im Geschäftsjahr 2017 neu
bestellten Mitgliedern des Vorstands,
namentlich Herrn Dr. Volkhardt
Klöppner und Frau Denise Hain, wird
für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
erteilt.
b) Die Entlastung der aus dem Vorstand
im Dezember 2017 ausgeschiedenen
Mitglieder, namentlich Herrn André
Neiß und Herrn Wilhelm
Lindenberg, für das Geschäftsjahr
2017 wird bis zur ordentlichen
Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2018 vertagt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis
31.12.2018)*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Finanz- und Prüfungsausschusses
vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss der
Gesellschaft hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16
Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
auferlegt wurde.
5. *Beschlussfassung über die Bestimmung der
Anzahl der Vorstandsmitglieder*
Nach § 5 Abs. 1 der Satzung besteht der
Vorstand aus zwei oder mehreren
Mitgliedern. Nach § 5 Abs. 2 der Satzung
wird die Zahl der Vorstandsmitglieder von
der Hauptversammlung bestimmt. In der
außerordentlichen Hauptversammlung
vom 2. März 2007 wurde die Anzahl der
Vorstandsmitglieder auf zwei Personen
festgelegt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Anzahl der Vorstandsmitglieder von
zwei auf drei Personen zu erhöhen.
6. *Beschlussfassung über die Änderung
von § 2 der Satzung (Gegenstand des
Unternehmens)*
Der Gegenstand der Gesellschaft ist
aktuell auf den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV)
ausgerichtet. Die Gesellschaft möchte sich
als Mobilitätsdienstleister stärker den
Anforderungen der Zukunft stellen. Das
Angebot der Gesellschaft soll neben den
bisherigen Geschäftsfeldern neue Angebote
und Geschäftsfelder im Rahmen eines
nachhaltigen und umweltfreundlichen
Verkehrs sowie Mobilitätsdienstleistungen
in der Landeshauptstadt Hannover und der
Region Hannover umfassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
wie folgt zu beschließen:
Der bisherige Abs. 2 der Satzung wird zu
Abs. 3, und § 2 Abs. 2 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
'(2) Der Gegenstand des Unternehmens
umfasst auch ergänzende und
erweiternde
Mobilitätsdienstleistungen sowie
sonstige Aktivitäten im Bereich
Mobilität einschließlich
zugehöriger Konzepte, Technologien
und Infrastrukturen.'
II. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital unserer Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt EUR 67.490.528,32 Euro (gerundet) und ist eingeteilt in
26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt 26.400.000. Von diesen 26.400.000 Stimmrechten ruhen derzeit keine
Stimmrechte.
III. *Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur
berechtigt, wer uns seine Berechtigung nachweist (Aktionärsnachweis).
1. Zum Nachweis dieser Berechtigung ist ein
in Textform erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher
oder englischer Sprache durch das
depotführende Institut ausreichend.
Ein solcher Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf
*Donnerstag, 26.07.2018, 00:00 Uhr,*
(Nachweisstichtag)
beziehen und muss unserer Gesellschaft
*bis spätestens Donnerstag, 09.08.2018,
24:00 Uhr,*
unter der nachfolgenden Anschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
ÜSTRA Hannoversche
Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München,
Deutschland
Fax: +49.89.210 27-289
E-Mail:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Nachweise werden
nicht berücksichtigt.
Alternativ kann die Berechtigung zur
Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung
auch dadurch nachgewiesen werden, dass
die Aktienurkunden
*spätestens am Mittwoch, 25.07.2018,*
für die Zeit bis mindestens Donnerstag,
26.07.2018, 24:00 Uhr
(Hinterlegungszeitraum), bei unserer
Gesellschaft hinterlegt werden.
Die Hinterlegung muss während der
üblichen Geschäftszeiten bei unserem
Stabsbereich Rechts- und
Grundsatzangelegenheiten,
Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover,
Deutschland
erfolgen.
Hinterlegte Aktien können ab Freitag,
27.07.2018, während der üblichen
Geschäftszeiten dort wieder abgeholt
werden.
Die üblichen Geschäftszeiten sind:
* Montag - Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr
* Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als
Aktionär nur derjenige, der den Aktienbesitz nach einer der beiden vorstehenden
Varianten nachweist.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts richten sich ausschließlich nach dem ordnungsgemäß
nachgewiesenen Aktienbesitz. Mit dem Nachweisstichtag bzw. dem Hinterlegungszeitraum
ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei
vollständiger oder teilweiser Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag
oder nach dem Hinterlegungszeitraum ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der ordnungsgemäß nachgewiesene Aktienbesitz
maßgebend. Personen, die zum Nachweisstichtag bzw. während des
Hinterlegungszeitraums keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
an der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt, es sei denn, sie haben
sich insoweit bevollmächtigen lassen oder sind hierzu ermächtigt.
IV. *Eintrittskarte*
Jedem Aktionär, der seine Berechtigung zur Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung
ordnungsgemäß nachgewiesen hat, wird eine Eintrittskarte für die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe -2-
Hauptversammlung übersandt. Die Vorlage der Eintrittskarte dient der
organisatorischen Erleichterung der Hauptversammlung und stellt keine
Teilnahmevoraussetzung nach vorstehendem Abschnitt III. dar.
V. *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. auch durch
eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Wenn ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135
AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt wird, verlangen die
zu bevollmächtigenden Institutionen bzw. Personen möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen (§ 135 Abs. 1
Satz 2; Abs. 8; Abs. 10 AktG). Daher sollten sich Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen bzw.
Personen über die Form der Vollmacht abstimmen.
In allen übrigen Fällen bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).
Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden Formulare zur Vollmachtserteilung
enthalten.
Auf Verlangen stellt die Gesellschaft auch vorher Vollmachtsformulare zur Verfügung.
Die Formulare können auch unter
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun
g-2018/
heruntergeladen werden.
Die Aktionäre, die Vollmacht erteilen wollen, werden zur Beschleunigung der
Einlasskontrolle gebeten, diese Formulare zur Vollmachtserteilung zu verwenden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten bei der Einlasskontrolle erbracht werden. Ferner kann der Nachweis
der Bevollmächtigung auch durch vorherige Übermittlung des Nachweises an die
nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erbracht werden:
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München,
Deutschland
Fax: +49.89.210 27-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
VI. *Rechte der Aktionäre*
Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die
folgenden Rechte zu (weitere Erläuterungen hierzu finden sich unter
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun
g-2018/).
1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass weitere
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
(§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
spätestens Montag, 16.07.2018, 24:00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind ausschließlich an die nachfolgende
Anschrift zu übermitteln:
ÜSTRA Hannoversche
Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München,
Deutschland
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem
werden sie unter
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun
g-2018/
bekannt gemacht und dadurch allen Aktionären mitgeteilt.
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen (§ 126
Abs. 1 AktG) sowie Wahlvorschläge hierzu zu machen (§ 127 AktG).
Die Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die
nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
ÜSTRA Hannoversche
Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München,
Deutschland
Fax: +49.89.210 27-298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der genannten
Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens
Mittwoch, 01.08.2018, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun
g-2018/
zugänglich gemacht, es sei denn, der Gegenantrag oder Wahlvorschlag muss auf
Grund von § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden oder enthält nicht
den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Kandidaten, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz. Die Begründung
eines Gegenantrags muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
3. *Auskunftsrecht der Aktionäre*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung vom Vorstand über
Angelegenheiten der Gesellschaft auf Verlangen Auskunft zu erhalten, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des jeweiligen Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Vorstand darf zu einzelnen Fragen unter bestimmten Umständen, die in § 131
Abs. 3 AktG näher ausgeführt sind, die Auskunft verweigern, z. B. soweit die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet
ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Nach § 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ist außerdem der
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken.
VII. *Fahrausweis für den Nahverkehr*
Als besonderer Service unserer Gesellschaft wird jedem Aktionär, der seine
Berechtigung zur Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung ordnungsgemäß
nachgewiesen hat, ein Fahrausweis des Verkehrsverbunds Großraum-Verkehr
Hannover (GVH) an die im Aktionärsnachweis angegebene Anschrift zugesandt
(TagesEinzelTicket, gültig am Entwertungstag ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum
Betriebsschluss).
Eine Haftung für den Zugang des Fahrausweises wird nicht übernommen. Wir bitten zu
beachten, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, auf die - auch
zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht.
VIII. *Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen, die nach § 124 a AktG erforderlichen Informationen und weitere
Erläuterungen zu den Aktionärsrechten vor und während der Hauptversammlung sind ab
der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun
g-2018/
abrufbar. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem während der
Hauptversammlung am Versammlungsort zugänglich gemacht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben
Internetadresse bekannt gegeben.
Hannover, im Juni 2018
*ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2018-06-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
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June 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Am Hohen Ufer 6
30159 Hannover
Deutschland
E-Mail: tobias.springborn@uestra.de
Internet: https://www.uestra.de/#/
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June 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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