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DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe -3-

DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.08.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 16.08.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-06-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002 
WKN: 825 000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer 
 
124. ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein, die 
 
am Donnerstag, 16. August 2018, um 11:00 Uhr, 
 
im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, stattfinden wird. 
 
I.    *Tagesordnung* 
 
      1. *Vorlage* 
 
         * *des festgestellten Jahresabschlusses 
           zum 31. Dezember 2017,* 
         * *des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2017,* 
         * *des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2017 (01.01.2017 bis 
           31.12.2017) jeweils 
           einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach * 
           *§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB 
           sowie* 
         * *des Berichts des Aufsichtsrats über 
           das Geschäftsjahr 2017* 
      2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2017* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         wie folgt zu beschließen: 
 
         a) Den im Geschäftsjahr 2017 neu 
            bestellten Mitgliedern des Vorstands, 
            namentlich Herrn Dr. Volkhardt 
            Klöppner und Frau Denise Hain, wird 
            für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
            erteilt. 
         b) Die Entlastung der aus dem Vorstand 
            im Dezember 2017 ausgeschiedenen 
            Mitglieder, namentlich Herrn André 
            Neiß und Herrn Wilhelm 
            Lindenberg, für das Geschäftsjahr 
            2017 wird bis zur ordentlichen 
            Hauptversammlung für das 
            Geschäftsjahr 2018 vertagt. 
      3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2017* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
         für diesen Zeitraum zu erteilen. 
      4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
         Konzernabschlussprüfers für das 
         Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 
         31.12.2018)* 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
         seines Finanz- und Prüfungsausschusses 
         vor, die Ernst & Young GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum 
         Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
         für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
         Der Finanz- und Prüfungsausschuss der 
         Gesellschaft hat in seiner Empfehlung 
         erklärt, dass diese frei von 
         ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
         ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
         beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
         Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
         auferlegt wurde. 
      5. *Beschlussfassung über die Bestimmung der 
         Anzahl der Vorstandsmitglieder* 
 
         Nach § 5 Abs. 1 der Satzung besteht der 
         Vorstand aus zwei oder mehreren 
         Mitgliedern. Nach § 5 Abs. 2 der Satzung 
         wird die Zahl der Vorstandsmitglieder von 
         der Hauptversammlung bestimmt. In der 
         außerordentlichen Hauptversammlung 
         vom 2. März 2007 wurde die Anzahl der 
         Vorstandsmitglieder auf zwei Personen 
         festgelegt. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         die Anzahl der Vorstandsmitglieder von 
         zwei auf drei Personen zu erhöhen. 
      6. *Beschlussfassung über die Änderung 
         von § 2 der Satzung (Gegenstand des 
         Unternehmens)* 
 
         Der Gegenstand der Gesellschaft ist 
         aktuell auf den öffentlichen 
         Personennahverkehr (ÖPNV) 
         ausgerichtet. Die Gesellschaft möchte sich 
         als Mobilitätsdienstleister stärker den 
         Anforderungen der Zukunft stellen. Das 
         Angebot der Gesellschaft soll neben den 
         bisherigen Geschäftsfeldern neue Angebote 
         und Geschäftsfelder im Rahmen eines 
         nachhaltigen und umweltfreundlichen 
         Verkehrs sowie Mobilitätsdienstleistungen 
         in der Landeshauptstadt Hannover und der 
         Region Hannover umfassen. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         wie folgt zu beschließen: 
 
         Der bisherige Abs. 2 der Satzung wird zu 
         Abs. 3, und § 2 Abs. 2 der Satzung wird 
         wie folgt neu gefasst: 
 
         '(2) Der Gegenstand des Unternehmens 
              umfasst auch ergänzende und 
              erweiternde 
              Mobilitätsdienstleistungen sowie 
              sonstige Aktivitäten im Bereich 
              Mobilität einschließlich 
              zugehöriger Konzepte, Technologien 
              und Infrastrukturen.' 
II.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
      Das Grundkapital unserer Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung beträgt EUR 67.490.528,32 Euro (gerundet) und ist eingeteilt in 
      26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
 
      Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
      beträgt 26.400.000. Von diesen 26.400.000 Stimmrechten ruhen derzeit keine 
      Stimmrechte. 
III.  *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur 
      berechtigt, wer uns seine Berechtigung nachweist (Aktionärsnachweis). 
 
      1. Zum Nachweis dieser Berechtigung ist ein 
         in Textform erstellter besonderer 
         Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher 
         oder englischer Sprache durch das 
         depotführende Institut ausreichend. 
 
         Ein solcher Nachweis des Anteilsbesitzes 
         muss sich auf 
 
          *Donnerstag, 26.07.2018, 00:00 Uhr,* 
          (Nachweisstichtag) 
 
         beziehen und muss unserer Gesellschaft 
 
          *bis spätestens Donnerstag, 09.08.2018, 
          24:00 Uhr,* 
 
         unter der nachfolgenden Anschrift, 
         Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
          ÜSTRA Hannoversche 
          Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
          c/o Link Market Services GmbH 
          Landshuter Allee 10, 80637 München, 
          Deutschland 
          Fax: +49.89.210 27-289 
          E-Mail: 
          inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
         Anderweitig adressierte Nachweise werden 
         nicht berücksichtigt. 
 
         Alternativ kann die Berechtigung zur 
         Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung 
         auch dadurch nachgewiesen werden, dass 
         die Aktienurkunden 
 
          *spätestens am Mittwoch, 25.07.2018,* 
 
         für die Zeit bis mindestens Donnerstag, 
         26.07.2018, 24:00 Uhr 
         (Hinterlegungszeitraum), bei unserer 
         Gesellschaft hinterlegt werden. 
 
         Die Hinterlegung muss während der 
         üblichen Geschäftszeiten bei unserem 
 
          Stabsbereich Rechts- und 
          Grundsatzangelegenheiten, 
          Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, 
          Deutschland 
 
         erfolgen. 
 
         Hinterlegte Aktien können ab Freitag, 
         27.07.2018, während der üblichen 
         Geschäftszeiten dort wieder abgeholt 
         werden. 
 
         Die üblichen Geschäftszeiten sind: 
 
         * Montag - Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr 
         * Freitag:             08:30 - 13:00 Uhr 
 
      Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als 
      Aktionär nur derjenige, der den Aktienbesitz nach einer der beiden vorstehenden 
      Varianten nachweist. 
 
      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
      Stimmrechts richten sich ausschließlich nach dem ordnungsgemäß 
      nachgewiesenen Aktienbesitz. Mit dem Nachweisstichtag bzw. dem Hinterlegungszeitraum 
      ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei 
      vollständiger oder teilweiser Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
      oder nach dem Hinterlegungszeitraum ist für die Teilnahme und den Umfang des 
      Stimmrechts ausschließlich der ordnungsgemäß nachgewiesene Aktienbesitz 
      maßgebend. Personen, die zum Nachweisstichtag bzw. während des 
      Hinterlegungszeitraums keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
      an der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt, es sei denn, sie haben 
      sich insoweit bevollmächtigen lassen oder sind hierzu ermächtigt. 
IV.   *Eintrittskarte* 
 
      Jedem Aktionär, der seine Berechtigung zur Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung 
      ordnungsgemäß nachgewiesen hat, wird eine Eintrittskarte für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe -2-

Hauptversammlung übersandt. Die Vorlage der Eintrittskarte dient der 
      organisatorischen Erleichterung der Hauptversammlung und stellt keine 
      Teilnahmevoraussetzung nach vorstehendem Abschnitt III. dar. 
V.    *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
      Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. auch durch 
      eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. 
 
      Wenn ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 
      AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt wird, verlangen die 
      zu bevollmächtigenden Institutionen bzw. Personen möglicherweise eine besondere Form 
      der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen (§ 135 Abs. 1 
      Satz 2; Abs. 8; Abs. 10 AktG). Daher sollten sich Aktionäre, die ein Kreditinstitut, 
      eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten 
      Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen bzw. 
      Personen über die Form der Vollmacht abstimmen. 
 
      In allen übrigen Fällen bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
      Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). 
      Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden Formulare zur Vollmachtserteilung 
      enthalten. 
 
      Auf Verlangen stellt die Gesellschaft auch vorher Vollmachtsformulare zur Verfügung. 
      Die Formulare können auch unter 
 
      https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
      g-2018/ 
 
      heruntergeladen werden. 
 
      Die Aktionäre, die Vollmacht erteilen wollen, werden zur Beschleunigung der 
      Einlasskontrolle gebeten, diese Formulare zur Vollmachtserteilung zu verwenden. 
 
      Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den 
      Bevollmächtigten bei der Einlasskontrolle erbracht werden. Ferner kann der Nachweis 
      der Bevollmächtigung auch durch vorherige Übermittlung des Nachweises an die 
      nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erbracht werden: 
 
       ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe 
       Aktiengesellschaft 
       c/o Link Market Services GmbH 
       Landshuter Allee 10, 80637 München, 
       Deutschland 
       Fax: +49.89.210 27-289 
       E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
      Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
      mehrere von diesen zurückweisen. 
VI.   *Rechte der Aktionäre* 
 
      Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die 
      folgenden Rechte zu (weitere Erläuterungen hierzu finden sich unter 
 
      https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
      g-2018/). 
 
      1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung* 
 
         Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den 
         anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass weitere 
         Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden 
         (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
         Beschlussvorlage beiliegen. 
 
         Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und 
         muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
         spätestens Montag, 16.07.2018, 24:00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben 
         nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
         Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
         Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
         Etwaige Ergänzungsverlangen sind ausschließlich an die nachfolgende 
         Anschrift zu übermitteln: 
 
          ÜSTRA Hannoversche 
          Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
          z.Hd. des Vorstands 
          c/o Link Market Services GmbH 
          Landshuter Allee 10, 80637 München, 
          Deutschland 
 
         Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht 
         bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang 
         des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie solchen Medien zur 
         Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
         die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem 
         werden sie unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2018/ 
 
         bekannt gemacht und dadurch allen Aktionären mitgeteilt. 
      2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
         Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand 
         und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen (§ 126 
         Abs. 1 AktG) sowie Wahlvorschläge hierzu zu machen (§ 127 AktG). 
 
         Die Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die 
         nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
          ÜSTRA Hannoversche 
          Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
          c/o Link Market Services GmbH 
          Landshuter Allee 10, 80637 München, 
          Deutschland 
          Fax: +49.89.210 27-298 
          E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
         Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
         berücksichtigt. 
 
         Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der genannten 
         Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 
         Mittwoch, 01.08.2018, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich 
         einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die 
         Internetseite der Gesellschaft unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2018/ 
 
         zugänglich gemacht, es sei denn, der Gegenantrag oder Wahlvorschlag muss auf 
         Grund von § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden oder enthält nicht 
         den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
         Kandidaten, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz. Die Begründung 
         eines Gegenantrags muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt 
         mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
      3. *Auskunftsrecht der Aktionäre* 
 
         Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung vom Vorstand über 
         Angelegenheiten der Gesellschaft auf Verlangen Auskunft zu erhalten, soweit 
         die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des jeweiligen Gegenstands der 
         Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht des 
         Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
         Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage 
         des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
         Der Vorstand darf zu einzelnen Fragen unter bestimmten Umständen, die in § 131 
         Abs. 3 AktG näher ausgeführt sind, die Auskunft verweigern, z. B. soweit die 
         Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet 
         ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
         unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
         Nach § 14 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ist außerdem der 
         Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
         zeitlich angemessen zu beschränken. 
VII.  *Fahrausweis für den Nahverkehr* 
 
      Als besonderer Service unserer Gesellschaft wird jedem Aktionär, der seine 
      Berechtigung zur Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung ordnungsgemäß 
      nachgewiesen hat, ein Fahrausweis des Verkehrsverbunds Großraum-Verkehr 
      Hannover (GVH) an die im Aktionärsnachweis angegebene Anschrift zugesandt 
      (TagesEinzelTicket, gültig am Entwertungstag ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum 
      Betriebsschluss). 
 
      Eine Haftung für den Zugang des Fahrausweises wird nicht übernommen. Wir bitten zu 
      beachten, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt, auf die - auch 
      zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht. 
VIII. *Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
      Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu 
      machenden Unterlagen einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten 
      Unterlagen, die nach § 124 a AktG erforderlichen Informationen und weitere 
      Erläuterungen zu den Aktionärsrechten vor und während der Hauptversammlung sind ab 
      der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
      g-2018/ 
 
      abrufbar. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem während der 
      Hauptversammlung am Versammlungsort zugänglich gemacht. 
 
      Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben 
      Internetadresse bekannt gegeben. 
 
Hannover, im Juni 2018 
 
*ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-06-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
             Am Hohen Ufer 6 
             30159 Hannover 
             Deutschland 
E-Mail:      tobias.springborn@uestra.de 
Internet:    https://www.uestra.de/#/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
697299 2018-06-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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