Erstmals hat ein Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass ein VW-Händler einen Schummel-Diesel zurücknehmen muss. Das OLG Köln bestätigte ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz, wonach der Besitzer der Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzuerhalten hat. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az. 27 U 13/17).Den vollständigen Artikel lesen ...