BERLIN (Dow Jones)--Deutschland und Frankreich haben eine gemeinsame Position zur Besteuerung von Unternehmen in Europa gefunden. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, verständigten sich beide Länder bei ihrem Treffen in Meseberg auf eine einheitliche Position zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. "Diese deutsch-französische Initiative soll die europäische Diskussion voranbringen", erklärte das Haus von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Das sei ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Körperschaftsteuersysteme in Europa.
Als Kernelemente der deutsch-französischen Einigung nannte das Finanzministerium eine gleichmäßige Besteuerung durch einheitliche Gewinnermittlungssysteme unabhängig von der Unternehmensgröße, den konsequenten Ausschluss unerwünschter Gestaltungsspielräume unter anderem durch den Verzicht auf grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung und fiktive Eigenkapitalverzinsung, Maßnahmen zur Sicherstellung einer effektiven Mindestbesteuerung und die Unterstützung einer so genannten Lizenzschranke gegen aggressive Patentboxen.
Zudem sieht der gemeinsame Plan den Angaben zufolge abgestimmte Regelungen zum Verlustvor- und -rücktrag, eine langfristige Planbarkeit durch einen festen Abzinsungssatz für Rückstellungen, einheitliche Abschreibungsregeln in ganz Europa sowie langjährige Übergangsfristen und Öffnungsklauseln für etablierte nationale Regelungen wie die steuerliche Organschaft in Deutschland und die Gruppenbesteuerung in Frankreich vor.
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June 20, 2018 11:09 ET (15:09 GMT)
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