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DGAP-Adhoc: Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG: Weitere Klageerhebung gegen Organmitglieder sowie Wiederaufnahme weiterer Zivilprozesse nach deren vorübergehender Aussetzung gemäß § 240 ZPO (deutsch)

Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG: Weitere Klageerhebung gegen Organmitglieder sowie Wiederaufnahme weiterer Zivilprozesse nach deren vorübergehender Aussetzung gemäß § 240 ZPO

DGAP-Ad-hoc: Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG / Schlagwort(e):
Rechtssache
Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG: Weitere Klageerhebung gegen
Organmitglieder sowie Wiederaufnahme weiterer Zivilprozesse nach deren
vorübergehender Aussetzung gemäß § 240 ZPO

22.06.2018 / 11:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


HYDROTEC AG: Weitere Klageerhebung gegen Organmitglieder sowie Wiederaufnahme weiterer Zivilprozesse nach deren vorübergehender Aussetzung gemäß § 240 ZPO Am 14. Juni 2018 hatte der Insolvenzverwalter entschieden, Klage gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Schulze sowie gegen die ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Rechtsanwalt Peter Heun und Frau Christel Schulze aus Organhaftung vor dem Landgericht Hof zu erheben (vgl. hierzu die Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 14. Juni 2018). Hintergrund dieses Anspruchs in Höhe von rund EUR 8.0 Mio. waren Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Geschäftsbetriebs der HYDROTEC AG an die Firma HydroTec Gesellschaft für ökologische Verfahrenstechnik mbH in Selb (kurz: HydroTec GmbH). Heute am 22. Juni 2018 entschied der Insolvenzverwalter, eine weitere Klage gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Schulze sowie die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Peter Heun und Christel Schulze aus Organhaftung vor dem Landgericht Hof zu erheben. In dieser weiteren Klage werden Ansprüche in Höhe von EUR 2,71 Mio. geltend gemacht. Hintergrund dieses zusätzlichen Schadensersatzanspruches sind den drei Beklagten zur Last gelegte Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Minderheitsbeteiligung in Höhe von 37,45 % (39.322 von 105.000 Anteilen) an den Gesellschaftsanteilen der britischen Vertriebstochter HYDROTEC (UK) Ltd. in den Jahren 2013 und 2014. Ebenfalls heute am 22. Juni 2018 entschied der Insolvenzverwalter, die Verfahren von drei weiteren Zivilprozessklagen wieder aufzunehmen, die gemäß § 240 der Zivilprozessordnung mit Einreichen des Insolvenzantrags der HYDROTEC AG zunächst zu unterbrechen waren. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um eine Klage gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Schulze aus Darlehensrückforderung über TEUR 250 zzgl. Zinsen, um eine Klage gegen die HydroTec GmbH in Selb wegen Forderung aus Lieferung und Leistung über EUR 183.847,22 zzgl. Zinsen, sowie um eine Klage gegen die HydroTec GmbH in Selb wegen Feststellung der Eigentumsfrage zu Fertigungswerkzeugen, die zur Herstellung von Vorprodukten für die anschließende Fertigung erforderlich sind. Letztere Klage umfasst einen gerichtlich festgesetzten Streitwert in Höhe von TEUR 300. Die juristische Vertretung dieser drei nun wieder aufzunehmenden Zivilprozessklagen erfolgt bisher durch Herrn Dr. Dirk Unrau von der Kanzlei CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte in Kiel und Hamburg. Herr Dr. Dirk Unrau ist zugleich als Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein hochrangiger Repräsentant dieser mit rund 30.000 Mitgliedern größten deutschen Aktionärsvereinigung. Da er nach § 2 der Satzung der DSW die schutzwürdigen ideellen und materiellen Interessen der Wertpapierbesitzer wahrzunehmen hat, lässt die Gesellschaft derzeit prüfen, inwieweit Herr Dr. Dirk Unrau einem Interessenskonflikt unterliegt und möglicherweise gegen die DSW-Compliance-Richtlinien verstößt. Die Gesamtsumme der bis heute, 22. Juni 2018, gerichtlich geltend gemachten Forderungen der HYDROTEC AG gegenüber Herrn Wolfgang Schulze, Herrn Peter Heun, Frau Christel Schulze und der HydroTec GmbH beträgt somit bislang knapp EUR 11,5 Mio. Aktionäre, die der Meinung sind durch das Verhalten der drei vorgenannten ehemaligen Organmitglieder der Gesellschaft geschädigt worden zu sein, werden aufgefordert sich über nachstehende Kontaktadresse an die Gesellschaft zu wenden. Kontakt: Dr. Berthold Oberle Vorstand HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik AG Reichenberger Straße 22, 95111 Rehau Tel. +49 9283 / 851-0 Fax +49 9283 / 851-50 info@hydrotec-ag.de www.hydrotec-ag.de
22.06.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG Reichenberger Straße 22 95111 Rehau Deutschland Telefon: 09283 / 851-15 Fax: 09283 / 851-50 E-Mail: info@hydrotec-ag.de Internet: www.hydrotec-ag.de ISIN: DE0006130305 WKN: 613030 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hamburg Ende der Mitteilung DGAP News-Service
697979 22.06.2018 CET/CEST

ISIN DE0006130305

AXC0085 2018-06-22/11:16

© 2018 dpa-AFX
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