Straubing (ots) - Ein "gebrauchtes" Haus, das vergleichsweise wenig kostet, nicht allzu attraktiv gelegen ist, aber wie im ländlichen Raum üblich mehr als 120 Quadratmeter Wohnfläche hat, wäre dann gar nicht förderfähig. Für einen luxuriös ausgestatteten, teuren Neubau in städtischer Toplage gäbe es dagegen Baukindergeld in voller Höhe, solange er nur einen halben Quadratmeter unter der Flächenobergrenze liegt. Richtig durchdacht ist das alles nicht. Bewohner strukturschwacher Gegenden hätten das Nachsehen.
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