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DGAP-HV: NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: NorCom Information Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 03.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-06-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NorCom Information Technology AG München ISIN 
DE000A12UP37 
WKN A12UP3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein, die am 03. August 2018 
um 11.00 Uhr in den Räumen der Bayerische Börse AG 
am Karolinenplatz 6 in 80333 München 
stattfindet. 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2017 der NorCom Information 
   Technology AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017 (einschließlich der 
   Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach 
   § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2017) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die 
   übrigen Unterlagen, die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das 
   Gesetz generell lediglich die Information der 
   Aktionäre durch die Möglichkeit zur 
   Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch 
   die Hauptversammlung vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   RSM GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 
   Steuerberatungsgesellschaft, 
   Georg-Glock-Str. 4, 
   D-40474 Düsseldorf, 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über den Formwechsel der 
   Gesellschaft in die Rechtsform der 
   Kommanditgesellschaft auf Aktien.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, 
   der Hauptversammlung den Formwechsel der 
   Gesellschaft von einer Aktiengesellschaft in 
   eine Kommanditgesellschaft auf Aktien 
   vorzuschlagen. Im Zuge des Formwechsels wird 
   die NorCom Verwaltungs GmbH, an der Herr Viggo 
   Nordbakk zu 100 % beteiligt ist, der 
   Gesellschaft als persönlich haftende 
   Gesellschafterin beitreten. Die persönlich 
   haftende Gesellschafterin wird keine 
   Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft halten 
   und zukünftig durch ihre Geschäftsführer die 
   Geschäftsführung und Vertretung der 
   Gesellschaft übernehmen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, 
   dass die Rechtsform der KGaA eine größere 
   Flexibilität in Bezug auf die zukünftige 
   Investitionsfinanzierung der Gesellschaft 
   bringt und die Gesellschaft vor möglichen 
   Übernahmeversuchen schützt. 
 
   Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen 
   und wirtschaftlichen Folgen des 
   Rechtsformwechsels enthält der vom Vorstand 
   erstellte Umwandlungsbericht, der seit der 
   Einberufung der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegt. Auf 
   Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine 
   Abschrift des Umwandlungsberichts. Der 
   Umwandlungsbericht steht zudem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.norcom.de/hauptversammlung 
 
   zum Herunterladen zur Verfügung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   (1)  Die NorCom Information Technology AG 
        wird im Wege des Formwechsels nach den 
        Vorschriften des Umwandlungsgesetzes in 
        eine Kommanditgesellschaft auf Aktien 
        (KGaA) umgewandelt. 
   (2)  Der Rechtsträger neuer Rechtsform führt 
        die Firma 'NorCom Information 
        Technology GmbH & Co. KGaA' und hat 
        seinen Sitz in München. 
   (3)  Die Satzung der NorCom Information 
        Technology GmbH & Co. KGaA wird mit dem 
        sich aus der *Anlage 1* zu dieser 
        Einladung ergebenden Wortlaut 
        beschlossen und festgestellt. 
   (4)  Mit der Feststellung der neuen Satzung 
        werden das bisherige Genehmige Kapital 
        2016 (§ 5 Abs. 5 der aktuellen Satzung) 
        und die bisherigen bedingten Kapitalia 
        (§ 5 Abs. 6 und Abs. 7 der aktuellen 
        Satzung) im Hinblick auf den 
        Formwechsel der Gesellschaft in eine 
        KGaA mit dem sich aus § 5 Abs. 2, Abs. 
        3 und Abs. 4 der neuen Satzung (*Anlage 
        1*) ergebenden Wortlaut angepasst. 
   (5)  Das gesamte Grundkapital der NorCom 
        Information Technology AG in der zum 
        Zeitpunkt der Eintragung des 
        Formwechsels in das Handelsregister 
        bestehenden Höhe (derzeit: EUR 
        2.125.220,00) wird zum Grundkapital der 
        NorCom Information Technology GmbH & 
        Co. KGaA. Die Anzahl der insgesamt 
        ausgegebenen auf den Inhaber lautenden 
        Stückaktien ohne Nennwert (derzeit 
        2.125.220) bleibt unverändert. 
   (6)  Die Aktionäre, die zum Zeitpunkt der 
        Eintragung des Formwechsels in das 
        Handelsregister Aktionäre der NorCom 
        Information Technology AG sind, werden 
        Kommanditaktionäre der NorCom 
        Information Technology GmbH & Co. KGaA. 
        Sie werden in demselben Umfang und mit 
        derselben Anzahl an Stückaktien am 
        Grundkapital der KGaA beteiligt sein, 
        wie sie es vor Wirksamwerden des 
        Formwechsels am Grundkapital der NorCom 
        Information Technology AG waren. Dies 
        gilt auch für die von der Gesellschaft 
        gehaltenen eigenen Aktien. 
   (7)  Persönlich haftende Gesellschafterin 
        der NorCom Information Technology GmbH 
        & Co. KGaA wird die NorCom Verwaltungs 
        GmbH mit Sitz in München. Die 
        persönlich haftende Gesellschafterin 
        tritt in die Gesellschaft ein und nimmt 
        die Rechtsstellung der Gründerin des 
        Rechtsträgers neuer Rechtsform ein. Die 
        persönlich haftende Gesellschafterin 
        erhält im Zuge des Formwechsels keine 
        über ihre Eigenschaft als 
        Komplementärin hinausgehende 
        Kapitalbeteiligung an der NorCom 
        Information Technology GmbH & Co. KGaA; 
        sie ist in ihrer Eigenschaft als 
        Komplementärin weder am Vermögen noch 
        am Gewinn und Verlust der NorCom 
        Information Technology GmbH & Co. KGaA 
        beteiligt. 
   (8)  Besondere Rechte und Vorteile 
 
        _Sonderrechte aus dem 
        Aktienoptionsprogrammen_ 
 
        Die Hauptversammlungen vom 18. Juni 
        2014, 30. Juli 2015 und 14. Juli 2017 
        haben Aktienoptionsprogramme 
        beschlossen, in dessen Rahmen bis zu 
        212.500 Bezugsrechte auf bis zu 212.500 
        Aktien der Gesellschaft an Mitglieder 
        des Vorstands und Mitarbeiter der 
        Gesellschaft und von mit der 
        Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG 
        verbundene Unternehmen ausgegeben 
        werden können. Jedes Bezugsrecht 
        berechtigt zum Bezug einer auf den 
        Inhaber lautenden Stückaktie der 
        Gesellschaft. Im Zuge des Formwechsels 
        erhalten die Berechtigten aus diesen 
        Aktienoptionsprogrammen Bezugsrechte 
        auf Aktien der NorCom Information 
        Technology GmbH & Co. KGaA statt auf 
        Aktien der Norcom Information 
        Technology AG. Die Anzahl der 
        Bezugsrechte und der zu liefernden 
        Aktien ändert sich durch den 
        Formwechsel nicht. Im Zuge des 
        Formwechsels werden im Hinblick darauf, 
        dass die NorCom Information Technology 
        GmbH & Co. KGaA keinen Vorstand haben 
        wird, die Aktienoptionsprogramme 
        dahingehend angepasst, dass ab 
        Wirksamwerden des Formwechsels anstatt 
        der Mitglieder des dann nicht mehr 
        existierenden Vorstands der 
        Gesellschaft die Geschäftsführer der 
        persönlich haftenden Gesellschafterin 
        berechtigt sind. 
 
        Die bedingten Kapitalia, die zur 
        Sicherung der Aktienoptionsprogramme 
        geschaffen wurden, bestehen in 
        entsprechender Form in der NorCom 
        Information Technology GmbH & Co. KGaA 
        fort. Im Hinblick auf die abweichende 
        Organstruktur der NorCom Information 
        Technology GmbH & Co. KGaA erfolgt im 
        Zuge der Satzungsänderung der 
        Gesellschaft eine Anpassung der 
        Bedingten Kapitalia. 
 
        _Entsenderechte in den Aufsichtsrat 
        durch Herrn Viggo Nordbakk_ 
 

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