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DGAP-News: NorCom Information Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung NorCom Information Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-06-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NorCom Information Technology AG München ISIN DE000A12UP37 WKN A12UP3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 03. August 2018 um 11.00 Uhr in den Räumen der Bayerische Börse AG am Karolinenplatz 6 in 80333 München stattfindet. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der NorCom Information Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 (einschließlich der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft, Georg-Glock-Str. 4, D-40474 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 5. *Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien.* Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der Hauptversammlung den Formwechsel der Gesellschaft von einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien vorzuschlagen. Im Zuge des Formwechsels wird die NorCom Verwaltungs GmbH, an der Herr Viggo Nordbakk zu 100 % beteiligt ist, der Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beitreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird keine Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft halten und zukünftig durch ihre Geschäftsführer die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen. Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass die Rechtsform der KGaA eine größere Flexibilität in Bezug auf die zukünftige Investitionsfinanzierung der Gesellschaft bringt und die Gesellschaft vor möglichen Übernahmeversuchen schützt. Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Rechtsformwechsels enthält der vom Vorstand erstellte Umwandlungsbericht, der seit der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift des Umwandlungsberichts. Der Umwandlungsbericht steht zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.norcom.de/hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: (1) Die NorCom Information Technology AG wird im Wege des Formwechsels nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) umgewandelt. (2) Der Rechtsträger neuer Rechtsform führt die Firma 'NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA' und hat seinen Sitz in München. (3) Die Satzung der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA wird mit dem sich aus der *Anlage 1* zu dieser Einladung ergebenden Wortlaut beschlossen und festgestellt. (4) Mit der Feststellung der neuen Satzung werden das bisherige Genehmige Kapital 2016 (§ 5 Abs. 5 der aktuellen Satzung) und die bisherigen bedingten Kapitalia (§ 5 Abs. 6 und Abs. 7 der aktuellen Satzung) im Hinblick auf den Formwechsel der Gesellschaft in eine KGaA mit dem sich aus § 5 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 der neuen Satzung (*Anlage 1*) ergebenden Wortlaut angepasst. (5) Das gesamte Grundkapital der NorCom Information Technology AG in der zum Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister bestehenden Höhe (derzeit: EUR 2.125.220,00) wird zum Grundkapital der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA. Die Anzahl der insgesamt ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennwert (derzeit 2.125.220) bleibt unverändert. (6) Die Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister Aktionäre der NorCom Information Technology AG sind, werden Kommanditaktionäre der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA. Sie werden in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an Stückaktien am Grundkapital der KGaA beteiligt sein, wie sie es vor Wirksamwerden des Formwechsels am Grundkapital der NorCom Information Technology AG waren. Dies gilt auch für die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. (7) Persönlich haftende Gesellschafterin der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA wird die NorCom Verwaltungs GmbH mit Sitz in München. Die persönlich haftende Gesellschafterin tritt in die Gesellschaft ein und nimmt die Rechtsstellung der Gründerin des Rechtsträgers neuer Rechtsform ein. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält im Zuge des Formwechsels keine über ihre Eigenschaft als Komplementärin hinausgehende Kapitalbeteiligung an der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA; sie ist in ihrer Eigenschaft als Komplementärin weder am Vermögen noch am Gewinn und Verlust der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA beteiligt. (8) Besondere Rechte und Vorteile _Sonderrechte aus dem Aktienoptionsprogrammen_ Die Hauptversammlungen vom 18. Juni 2014, 30. Juli 2015 und 14. Juli 2017 haben Aktienoptionsprogramme beschlossen, in dessen Rahmen bis zu 212.500 Bezugsrechte auf bis zu 212.500 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft und von mit der Gesellschaft im Sinn von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen ausgegeben werden können. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft. Im Zuge des Formwechsels erhalten die Berechtigten aus diesen Aktienoptionsprogrammen Bezugsrechte auf Aktien der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA statt auf Aktien der Norcom Information Technology AG. Die Anzahl der Bezugsrechte und der zu liefernden Aktien ändert sich durch den Formwechsel nicht. Im Zuge des Formwechsels werden im Hinblick darauf, dass die NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA keinen Vorstand haben wird, die Aktienoptionsprogramme dahingehend angepasst, dass ab Wirksamwerden des Formwechsels anstatt der Mitglieder des dann nicht mehr existierenden Vorstands der Gesellschaft die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin berechtigt sind. Die bedingten Kapitalia, die zur Sicherung der Aktienoptionsprogramme geschaffen wurden, bestehen in entsprechender Form in der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA fort. Im Hinblick auf die abweichende Organstruktur der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA erfolgt im Zuge der Satzungsänderung der Gesellschaft eine Anpassung der Bedingten Kapitalia. _Entsenderechte in den Aufsichtsrat durch Herrn Viggo Nordbakk_
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June 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)