Halle (ots) - Den Ernst der Lage hat nun auch der Bundesgerichtshof anerkannt. Ein Gesetz von 2014, das die Versicherungen bei der Auszahlung von Bewertungsreserven entlastet, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied der BGH. Damit hatte eine Klage des Bundes der Versicherten keinen Erfolg. Die Verbraucherschützer hätten mit ihrem Vorwurf, hier würden die Versicherten enteignet, keine Chance. Ihre Klage wirkte, als käme sie aus einer anderen Zeit, als mit Lebensversicherungen noch richtig viel Gewinne erzielt werden konnten. Das Gesetz von 2014 war zugunsten der Lebensversicherungen - aber nicht um ihre Profite zu maximieren, sondern um ihre Funktion zu sichern, im Interesse der Kunden.
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