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Dow Jones News
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Erfreuliches Ergebnis für Pflegehilfskräfte - "Pflegemindestlohn enteilt dem gesetzlichen Mindestlohn immer schneller"

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Berlin (pts038/28.06.2018/15:50) - Die soeben beschlossene Erhöhung des 
gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 8,84 Eur pro Stunde brutto auf 9,19 Eur 
zum 01.01.2019 und 9,35 Eur zum 01.01.2020 zeigt Pflegehilfskräften und 
Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen ihre besondere Bedeutung. Der 
Mindestlohn als Grenze nach unten in der Pflegebranche steigt immer schneller 
als der gesetzliche Mindestlohn. 
 
Beträgt die Differenz im Westen heute 1,71 Eur brutto pro Stunde (im Osten 1,36 
Eur brutto pro Stunde), so steigt die Besserbezahlung im Jahr 2020 zugunsten der 
Pflegekräfte auf 2,00 Eur brutto pro Stunde im Westen und 1,50 Eur brutto pro 
Stunde im Osten. Jede ungelernte Hilfskraft in der Pflege im Westen verdient 
Vollzeit mit 173 Stunden beim Mindestlohn pro Monat damit 346 Eur brutto mehr 
als vergleichbare Kollegen in anderen Branchen. Wobei bei Pflegefachkräften als 
Mangelberuf heute sowieso bezahlt werden muss, was der Markt erfordert. 
 
Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege: "Es wäre 
wünschenswert, dass Kritiker der Bezahlung in der Altenpflege die Fakten zur 
Kenntnis nehmen. Der Abstand beim Mindestlohn zwischen Pflege und dem 
gesetzlichen Mindestlohn wächst immer schneller. Das hat sicher auch einen 
Beitrag dazu geleistet, dass wir deutschlandweit alle Stellen mit 
Pflegehilfskräften und Betreuungskräften besetzen können. Allein in den letzten 
Jahren wurden bei den Betreuungskräften 65.000 zusätzliche Stellen geschaffen 
und besetzt. Die Pflegebranche benötigt bei zukünftigen Entscheidungen zur 
Bezahlung Augenmaß. Schließlich leisten alle Beschäftigen mit ihrer 
Sozialversicherung einen Beitrag zur Bezahlung der Löhne in der Pflege. 
Außerdem unterstreicht der ganze Vorgang die Einigungsfähigkeit der 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Pflegebranche mit ihrer Kommission zur Regelung 
der Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege." 
 
(Ende) 
 
Aussender: Arbeitgeberverband Pflege e.V. 
Ansprechpartner: Friedhelm Fiedler 
Tel.: +49 30678063-710 
E-Mail: presse@arbeitgeberverband-pflege.de 
Website: www.arbeitgeberverband-pflege.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180628038 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 28, 2018 09:50 ET (13:50 GMT)

© 2018 Dow Jones News
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