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DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-07-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Gigaset AG München Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 
Gigaset AG mit dem Sitz in München WKN 515 600 ISIN 
DE0005156004 
München, im Juli 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, 
sehr geehrte Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Gigaset AG, München, am 
 
14. August 2018 um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen 
Wirtschaft 
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München 
 
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung: 
 
*TOP 1* 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
31.12.2017, des zusammengefassten Lageberichts für die 
Gigaset AG und den Konzern einschließlich des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2017* 
 
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
der Gigaset AG, Bernhard-Wicki-Str. 5, 80636 München, 
sowie im Internet unter www.gigaset.ag eingesehen 
werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch 
zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und 
Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den 
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
*TOP 2* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für 
diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
*TOP 3* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für 
diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
*TOP 4* 
 
*Beschlussfassung über die Bestellung des 
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem 
depotführenden Institut ausgestellten besonderen 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln: 
 
Gigaset AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 1362 6351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 24. Juli 2018 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog. 
Nachweisstichtag) und bedarf der Textform (§ 126 b 
BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 
Ablauf des 07. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des 
Teilnahme- und den Umfang des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung maßgebend. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben für das Teilnahmerecht und den 
Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die 
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besessen und 
ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
haben, sind somit weder teilnahme- noch 
stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, 
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des 
nachgewiesenen Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn 
sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder 
teilweise veräußern. Für die 
Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag nicht 
relevant. Auch nach dem Nachweisstichtag und nach 
erfolgter Anmeldung können Aktionäre weiterhin frei 
über ihre Aktien verfügen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die 
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
an der Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Wenn weder ein 
Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch 
den Kreditinstituten gem. § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG andere gleichgestellte 
Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). 
 
Weitere Informationen zur Bevollmächtigung sowie ein 
Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der 
Eintrittskarte. Die Verwendung des Vollmachtsformulars 
ist nicht zwingend. Es steht den Aktionären frei, eine 
Vollmacht anderweitig in Textform (§ 126 b BGB) 
auszustellen. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft, ihren Widerruf und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem 
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht steht die 
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
Gigaset AG 
Investor Relations - Hauptversammlung 2018 
Bernhard-Wicki-Str. 5 
80636 München 
oder per Telefax: +49 (0) 89 444456 930 
oder elektronisch per E-Mail: info@gigaset.com 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann dies auch an der Ein- 
und Ausgangskontrolle erfolgen. 
 
Kreditinstitute und ihnen gleichgestellte Personen oder 
Institutionen können möglicherweise besondere Formen 
von Vollmachten verlangen, da sie die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Die Vollmachtserklärung 
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere 
der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen, 
Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
ab. 
 
Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die 
Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat 
deshalb zwei Mitarbeiter der Gigaset AG als Vertreter 
für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der 
Aktionäre bestellt. Von dieser Möglichkeit können alle 
Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen 
noch ihre depotführende Bank oder einen sonstigen 
Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen 
wollen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung ist die 
Vollmacht insgesamt, oder wenn nur zu einem 
Tagesordnungspunkt keine Weisung erteilt wurde, 
hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes nicht wirksam. 
Die Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall 
demzufolge insgesamt oder in Bezug auf den 
Tagesordnungspunkt, zu welchem keine Weisung vorliegt, 
der Stimme enthalten. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, 
gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für 
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung von 
Fragen oder Anträgen entgegennehmen. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht in der 
Hauptversammlung erteilt werden, müssen bei der 
Gesellschaft bis spätestens 11. August 2018 eingehen. 
 
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Auch bei Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist daher 
der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
frühzeitig bei der oben für die Anmeldung genannten 
Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse eingehen. 
 

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