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Dow Jones News
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DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
14.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-07-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Gigaset AG München Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 
Gigaset AG mit dem Sitz in München WKN 515 600 ISIN 
DE0005156004 
München, im Juli 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, 
sehr geehrte Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Gigaset AG, München, am 
 
14. August 2018 um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen 
Wirtschaft 
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München 
 
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung: 
 
*TOP 1* 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
31.12.2017, des zusammengefassten Lageberichts für die 
Gigaset AG und den Konzern einschließlich des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2017* 
 
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
der Gigaset AG, Bernhard-Wicki-Str. 5, 80636 München, 
sowie im Internet unter www.gigaset.ag eingesehen 
werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch 
zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und 
Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den 
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
*TOP 2* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für 
diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
*TOP 3* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für 
diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
*TOP 4* 
 
*Beschlussfassung über die Bestellung des 
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse anmelden und einen von ihrem 
depotführenden Institut ausgestellten besonderen 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln: 
 
Gigaset AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 1362 6351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 24. Juli 2018 (0.00 Uhr MESZ) beziehen (sog. 
Nachweisstichtag) und bedarf der Textform (§ 126 b 
BGB). Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 
Ablauf des 07. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist für die Ausübung des 
Teilnahme- und den Umfang des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung maßgebend. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben für das Teilnahmerecht und den 
Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die 
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besessen und 
ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
haben, sind somit weder teilnahme- noch 
stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen 
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, 
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des 
nachgewiesenen Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn 
sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder 
teilweise veräußern. Für die 
Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag nicht 
relevant. Auch nach dem Nachweisstichtag und nach 
erfolgter Anmeldung können Aktionäre weiterhin frei 
über ihre Aktien verfügen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die 
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
an der Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Wenn weder ein 
Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch 
den Kreditinstituten gem. § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG andere gleichgestellte 
Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). 
 
Weitere Informationen zur Bevollmächtigung sowie ein 
Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre mit der 
Eintrittskarte. Die Verwendung des Vollmachtsformulars 
ist nicht zwingend. Es steht den Aktionären frei, eine 
Vollmacht anderweitig in Textform (§ 126 b BGB) 
auszustellen. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft, ihren Widerruf und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem 
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht steht die 
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
Gigaset AG 
Investor Relations - Hauptversammlung 2018 
Bernhard-Wicki-Str. 5 
80636 München 
oder per Telefax: +49 (0) 89 444456 930 
oder elektronisch per E-Mail: info@gigaset.com 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann dies auch an der Ein- 
und Ausgangskontrolle erfolgen. 
 
Kreditinstitute und ihnen gleichgestellte Personen oder 
Institutionen können möglicherweise besondere Formen 
von Vollmachten verlangen, da sie die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Die Vollmachtserklärung 
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere 
der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen, 
Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
ab. 
 
Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die 
Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat 
deshalb zwei Mitarbeiter der Gigaset AG als Vertreter 
für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der 
Aktionäre bestellt. Von dieser Möglichkeit können alle 
Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen 
noch ihre depotführende Bank oder einen sonstigen 
Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen 
wollen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung ist die 
Vollmacht insgesamt, oder wenn nur zu einem 
Tagesordnungspunkt keine Weisung erteilt wurde, 
hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes nicht wirksam. 
Die Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall 
demzufolge insgesamt oder in Bezug auf den 
Tagesordnungspunkt, zu welchem keine Weisung vorliegt, 
der Stimme enthalten. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, 
gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für 
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung von 
Fragen oder Anträgen entgegennehmen. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht in der 
Hauptversammlung erteilt werden, müssen bei der 
Gesellschaft bis spätestens 11. August 2018 eingehen. 
 
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Auch bei Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist daher 
der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
frühzeitig bei der oben für die Anmeldung genannten 
Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse eingehen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der -2-

Werden die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts 
bevollmächtigt, so kann die Vollmacht in Textform, z.B. 
auch durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail), 
ebenfalls an die oben zur Vollmachtserteilung genannte 
Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse gesendet werden. 
Auch der Widerruf der Vollmacht bedarf der Textform (§ 
126 b BGB). 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 (das entspricht derzeit 500.000 Aktien) 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung, 
also spätestens bis zum 14. Juli 2018, 24.00 Uhr MESZ, 
zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden 
nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen sind 
an folgende Adresse zu richten: 
 
Gigaset AG 
-Vorstand- 
Bernhard-Wicki-Str. 5 
80636 München 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs ihres 
Verlangens Inhaber der genannten Mindestanzahl von 
Aktien sind und dass sie diese Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für 
die Berechnung der Frist ist § 121 Abs. 7 AktG 
entsprechend anzuwenden. Für den Nachweis reicht eine 
entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts 
aus. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge machen. 
 
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung werden den in § 125 Abs. 1 
bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen 
Voraussetzungen (dies sind u.a. Aktionäre, die es 
verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der 
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten 
stehende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse 
übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit 
der 30. Juli 2018, 24.00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag 
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer 
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt. Stellen mehrere Aktionäre zu demselben 
Beschlussgegenstand Gegenanträge, so kann der Vorstand 
die Gegenanträge und ihre Begründung zusammenfassen. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen 
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur 
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten 
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im 
Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu 
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. 
§ 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite 
zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen 
gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das 
Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend, 
insbesondere gilt auch hier der 30. Juli 2018, 24.00 
Uhr MESZ, als letztmöglicher Termin, bis zu dem 
Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse 
eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu 
werden. 
 
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge 
von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG 
vor der Hauptversammlung sowie sonstige Anfragen von 
Aktionären zur Hauptversammlung sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
Gigaset AG 
Investor Relations - Hauptversammlung 2018 
Bernhard-Wicki-Str. 5 
80636 München 
oder per Telefax: +49 (0) 89 444456 930 
oder elektronisch per E-Mail: info@gigaset.com 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären (einschließlich des Namens des 
Aktionärs und - im Falle von Gegenanträgen - der 
Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter 
www.gigaset.ag zugänglich gemacht. Eventuelle 
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter 
der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsgrund gegeben ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der 
Aktionäre, die Einladung zur Hauptversammlung, die 
zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die weiteren 
Informationen nach § 124 a AktG finden Sie auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.gigaset.ag. 
Dort werden nach der Hauptversammlung auch die 
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
Die sonstigen zugänglich zu machenden Unterlagen liegen 
auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gigaset 
AG, Bernhard-Wicki-Str. 5, 80636 München) zur Einsicht 
aus und werden den Aktionären auf Anfrage auch 
kostenlos zugesandt. 
 
Die genannten Unterlagen werden auch während der 
Hauptversammlung am 14. August 2018 ausliegen. 
 
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen werden ebenfalls 
unter der oben genannten Internetseite veröffentlicht. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2018 
hat die Gigaset AG insgesamt 132.455.896 Stückaktien 
ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. In dieser 
Gesamtzahl sind zum Zeitpunkt der Einberufung auch 
38.118 eigene Aktien enthalten, die gemäß §§ 71 b, 
71 d AktG derzeit keine Rechte gewähren. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Die Gigaset AG verarbeitet auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzrechte im Rahmen der Durchführung der 
Hauptversammlung personenbezogene Daten (insbesondere 
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse von Aktionären und ggf. 
ihrer Vertreter, Aktienzahl, Besitzart der Aktien und 
Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die 
Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte auf der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Für die Verarbeitung ist die Gigaset AG die 
verantwortliche Stelle. Die Kontaktdaten der Gigaset AG 
lauten wie folgt: 
 
Gigaset AG 
Bernhard-Wicki-Str. 5 
80636 München 
 
Soweit personenbezogene Daten nicht von den Aktionären 
und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung zur 
Hauptversammlung angegeben werden, übermittelt die 
depotführende Bank oder ein in den Anmeldevorgang 
eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der 
Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft. 
 
Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die 
Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes 
durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten der Aktionäre bzw. ggf. ihrer Vertreter ist für 
die Teilnahme der Aktionäre bzw. ihrer Vertreter an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte 
zwingend erforderlich. 
 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 
1 Satz 1 Buchstabe c der Datenschutz- Grundverordnung. 
 
Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist 
ausschließlich die Abwicklung der Anmeldung und 
Teilnahme an der Hauptversammlung, Ermöglichung der 
Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der 
Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und 
Widerruf von Vollmachten), Erstellung des 
Teilnehmerverzeichnisses und von Stimmrechtsbögen, 
Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der 
Hauptversammlung sowie zur Erfüllung aktienrechtlicher 
Pflichten der Gesellschaft zur Durchführung der 
Hauptversammlung. 
 
Jedem Aktionär ist bis zu zwei Jahren nach der 
Hauptversammlung Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis 
zu gewähren (§ 129 Abs. 4 Satz 2 AktG). Bei der 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft für die 
Hauptversammlung benannten Stimmrechtsvertreter ist die 
Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre 
nachprüfbar festzuhalten (§134 Abs. 3 Satz 5 AktG). 
 
Personenbezogene Daten werden durch die Gigaset AG 
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Zur 
Ausführung und Durchführung der Hauptversammlung 
beauftragt die Gigaset AG Dienstleister (z.B. Banken, 
Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte, 
Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister der Gigaset AG 
erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind und verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gigaset AG. 
 
Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener 
Daten an Dritte im Rahmen der Bekanntmachung von 
Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (§ 
122 Abs. 2 AktG) sowie von Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen von Aktionären wird ergänzend auf die 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre verwiesen. 
 
Personenbezogene Daten werden von der Gigaset AG 
grundsätzlich gelöscht oder anonymisiert, sobald sie 
für die hierin genannten Zwecke nicht mehr erforderlich 
sind, es sei denn, aktienrechtliche oder sonstige 
gesetzliche Nachweis- und/oder Aufbewahrungspflichten 
verpflichten die Gigaset AG zu einer weiteren 
Speicherung. Für die im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die 
Speicherung regelmäßig bis zu drei Jahre. Im 
Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der 
personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere 
Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von 
Anträgen, Entscheidungen oder zur Durchsetzung oder 
Verteidigung von Rechtspositionen in rechtlichen 
Verfahren im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
notwendig ist. 
 
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter den in 
Kapital III Datenschutz-Grundverordnung näher 
geregelten Voraussetzungen ein jederzeitiges 
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der 
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein 
Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie 
gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die 
nachfolgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
Gigaset AG 
Bernhard-Wicki-Str. 5 
80636 München 
E-Mail: info@gigaset.com 
 
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern nach 
Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung ein Beschwerderecht 
bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. 
 
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen 
Sie unter: 
 
Gigaset AG 
Datenschutzbeauftragter 
Bernhard-Wicki-Str. 5 
80636 München 
E-Mail: info@gigaset.com 
 
*Gigaset AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-07-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Gigaset AG 
             Bernhard-Wicki-Str. 5 
             80636 München 
             Deutschland 
E-Mail:      info@gigaset.com 
Internet:    http://gigaset.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
701197 2018-07-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 03, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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