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DGAP-News: ROY Ceramics SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ROY Ceramics SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.08.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-07-04 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ROY Ceramics SE München ISIN DE000RYSE888 / WKN RYSE88 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 15. August 2018 um 11:00 Uhr in der SKYPER Villa, Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2018 der ROY Ceramics SE ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die ROY Ceramics SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017, des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, weil der Verwaltungsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 9.659.727,64 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2017* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH, München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Änderung der Satzung bezüglich der Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats* In der Hauptversammlung am 2. Oktober 2017 ist § 9 Abs. 1 der Satzung dahingehend geändert worden, dass die Zahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrats von vier auf acht Mitglieder erhöht worden ist. Dementsprechend wurden in der Hauptversammlung am 2. Oktober 2017 insgesamt vier neue Verwaltungsratsmitglieder gewählt. Frau Jiao Wen ist mit Wirkung zum 28. Dezember 2017 und Frau Yuen Shan Tse ist mit Wirkung zum 4. Januar 2018 aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Der Verwaltungsrat besteht somit derzeit aus sechs Mitgliedern. Die satzungsmäßige Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates soll daher auf sechs Personen reduziert werden; der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass sechs Mitglieder für eine effiziente Wahrnehmung der Aufgaben des Verwaltungsrats ausreichend sind. Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen: § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst: 'Der Verwaltungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung der Aktionäre gewählt werden.' *** Weitere Angaben zur Einberufung *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 18.109.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung bestehen daher 18.109.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum Mittwoch, den 8. August 2018 (24:00 Uhr), in deutscher oder englischer Sprache unter der Adresse ROY Ceramics SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089 / 21 027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss in Textform (§ 126b BGB) erbracht werden und muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, folglich Mittwoch, den 25. Juli 2018 (00:00 Uhr) ('*Stichtag*') beziehen. Die Bestätigung eines depotführenden Instituts in englischer oder deutscher Sprache ist als Nachweis für den Aktienbesitz ausreichend. *Relevanz des Stichtags* Für das Teilnahmerecht sowie für die Zahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ausschließlich der Aktienbesitz am Stichtag maßgeblich. Aktionäre, die ihre Aktien nicht spätestens bis zum Stichtag erwerben, dürfen an der Hauptversammlung nicht teilnehmen. Das Eintreten des Stichtags führt zu keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Verkaufs oder der Übertragung der Aktien. Aktionäre, die am Stichtag Aktien halten und ihre Aktien zwischen dem Stichtag und der Hauptversammlung veräußern, sind dessen ungeachtet gegenüber der Gesellschaft berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben, sofern sie sich vor der Hauptversammlung fristgerecht angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Aktionäre, die nach dem Stichtag Aktien der Gesellschaft erwerben, können nur dann an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben, wenn sie bevollmächtigt bzw. ermächtigt wurden, Aktionärsrechte auszuüben. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter muss in Textform (§ 126b BGB) bevollmächtigt und angewiesen werden und hat das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Er ist verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären nach Anmeldung zur Hauptversammlung mit der Eintrittskarte übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.roykeramik.de/investor-relations-2/hauptversammlung-2018/ zur Verfügung. Die Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Änderung der ihnen erteilten Weisungen können auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: Roy Ceramics SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089 / 21 027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
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July 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)