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DGAP-HV: Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2018 in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Turbon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Turbon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2018 
in Hattingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-07-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Turbon AG Hattingen - Wertpapier-Kenn-Nummer 750450 - 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Donnerstag, 23. August 2018, 11:00 Uhr, 
 
auf dem Betriebsgelände der Turbon AG, Ruhrdeich 10, 
45525 Hattingen, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Turbon AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 
   sowie des zusammengefassten Lageberichts für 
   die Turbon AG und den Konzern mit dem 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 
   5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat der 
   Turbon AG hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
   Dezember 2017 in seiner Sitzung am 27. April 
   2018 gebilligt. Gemäß § 172 AktG ist 
   damit der Jahresabschluss festgestellt. 
   Ferner hat der Aufsichtsrat ebenfalls in 
   seiner Sitzung am 27. April 2018 den vom 
   Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 
   31. Dezember 2017 gebilligt. Damit sind 
   sämtliche gesetzlich erforderlichen 
   Beschlussfassungen zur Feststellung des 
   Jahresabschlusses und zur Billigung des 
   Konzernabschlusses bereits erfolgt. 
2. *Vortrag des Bilanzverlustes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 
   ausgewiesenen Bilanzverlust von EUR 
   1.745.670,14 auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstandes* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes die Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates die Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als 
   Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2018 
   zu bestellen. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt 3.294.903 Stück mit ebenso 
vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält davon im 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Es 
bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen. 
 
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*1. Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises 
ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 16. August 2018 
bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer 
Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis 
des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 2. 
August 2018 beziehen und ist in deutscher oder 
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu 
erbringen. 
 
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter 
folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle): 
 
Turbon AG 
c/o COMMERZBANK AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt/Main 
 
Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351 
 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs an dem Nachweisstichtag maßgeblich. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
sind an der Hauptversammlung weder teilnahme- noch 
stimmberechtigt. 
 
Aktionäre, die sich anmelden möchten, werden gebeten 
die ihnen von ihrem depotführenden Kreditinstitut 
zugesandten Unterlagen zur Eintrittskartenbestellung 
auszufüllen und rechtzeitig und vollständig an das 
entsprechende depotführende Kreditinstitut 
zurückzuschicken. Die Anmeldung zur Hauptversammlung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden dann durch 
das depotführende Institut vorgenommen. 
 
*2. Stimmrechtsvertretung* 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass für Aktionäre, die 
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts 
durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder 
einer anderen Person besteht. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von dem 
Formerfordernis können für die Erteilung von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen 
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen. 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder ein andere der in § 135 des 
Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen 
oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
bevollmächtigen wollen, bitten wir sich mit diesen zu 
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
Auf der Rückseite der Eintrittskarte befinden sich die 
Möglichkeit zur Erteilung der Vollmacht und die 
Möglichkeit zur Erteilung der Untervollmacht. Ein 
entsprechendes Vollmachtsformular steht ebenfalls auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.turbon.de/hv zur Verfügung. Des Weiteren kann das 
Formular kostenlos bei der Gesellschaft angefordert 
werden. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen oder vor dem Tag der Hauptversammlung der 
Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail wie 
folgt übermittelt werden: 
 
Turbon AG 
Sekretariat 
Ruhrdeich 10 
45525 Hattingen 
 
Telefax: +49 (0) 2324 504 156 
 
E-Mail: hv@turbon.de 
 
Unseren Aktionären bieten wir als besonderen Service 
an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu 
lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu 
Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung sind die auf den 
Eintrittskarten oder der Internetseite der Gesellschaft 
unter www.turbon.de/hv vorgesehenen Vollmachts- und 
Weisungsformulare zu verwenden. 
 
Vollmachten und Weisungen müssen, wenn sie nicht 
während der Hauptversammlung erteilt werden, 
schriftlich (an: Turbon AG, Sekretariat, Ruhrdeich 10, 
45525 Hattingen), per Telefax (an: +49 (0) 2324 504 
156) oder per E-Mail (an: hv@turbon.de) spätestens bis 
zum 21. August 2018, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft 
eingegangen sein. 
 
Später eingehende Vollmachten und Weisungen werden 
nicht berücksichtigt. 
 
Eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung 
und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
in der unter 'Teilnahmeberechtigung' beschriebenen Form 
ist unabdingbare Voraussetzung zur Vertretung durch den 
Stimmrechtsvertreter. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*IV. Weitere Rechte der Aktionäre* 
 
1. *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
   Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro (Letzteres entspricht 159.433 Aktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also spätestens am 23. Juli 2018 bis 
24:00 Uhr zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht 
mitzurechnen. 
 
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die 
Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf 
§ 70 AktG wird hingewiesen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 05, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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