Nach den gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten sind Sendungen, deren wesentlicher Bestandteil das Bewerben von Produkten ist, während der gesamten Ausstrahlung durch den Schriftzug "Werbesendung" oder "Dauerwerbesendung" zu kennzeichnen. Damit war das Fehlen eines Hinweises, dass in der Illner-Sendung von Anfang bis Ende die grüne Partei ...Den vollständigen Artikel lesen ...