Am 21. November 2016 ist das vorläufige Insolvenzverfahren über die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG und deren Komplementärin angeordnet worden (Az.: 13 IN 789/16). Die Gesellschaft hatte Anleihen (ISIN DE000A1YC7Y7) in Höhe von bis zu 35 Mio. Euro emittiert. Zum neuen gemeinsamen Vertreter wurde auf der Anleihegläubigerversammlung vom 4. August 2017 Herr Gustav Meyer zu Schwabedissen bestellt.
Abstimmung ohne Versammlung
Nun lädt der gemeinsame Vertreter zu einer Abstimmung ohne Versammlung (vom 09. Juli 2018, 0:00 Uhr bis zum 11. Juli 2018, 24:00 Uhr) und auch schon zu einer Gläubigerversammlung ein, um sich umfassend ermächtigen zu lassen. Die Einladung finden Sie auf https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet .
Da liest man in den vom gemeinsamen Vertreter zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschlägen, dass er ermächtigt werden soll, die Zinsen auszuschließen und die Hauptforderung zu verringern. Auch die Sicherheiten soll der gemeinsame Vertreter ...
Den vollständigen Artikel lesen ...