Halle (ots) - Die EU hat mit ihrem Transparenzregister, das für alle Lobbyisten gilt, einen wichtigen Schritt getan. Mehr noch: Diese Offenlegung, die von Interessensvertretungen, Verbänden und Unternehmen in Brüssel gefordert wird, ehe sie überhaupt Zugang zu den entscheidenden Stellen der EU bekommen, ist beispielhaft. Da kann sich der Bundestag gut und gerne noch ein paar Scheiben abschneiden. Wenn Abgeordnete einen Nebenjob haben, können sie ihn anmelden und veröffentlichen - inklusive des Verdienstes. Aber dann muss eine unabhängige Kontrolle eben auch prüfen und feststellen, ob die Grenze zum nicht akzeptablen Lobbyismus überschritten ist oder nicht.
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