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DGAP-Adhoc: Solvesta AG: Insolvenz der Stones Men's Fashion GmbH (deutsch)

Solvesta AG: Insolvenz der Stones Men's Fashion GmbH

DGAP-Ad-hoc: Solvesta AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Solvesta AG: Insolvenz der Stones Men's Fashion GmbH

10.07.2018 / 21:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Meldung vom 10. Juli 2018 Solvesta AG: Insolvenz der Stones Men's Fashion GmbH München, 10. Juli 2018 - Solvesta AG: Die Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf), hat im Juli 2016 die Assets der insolventen Herner DressMaster GmbH (ehemals Steilmann Gruppe) erworben und unter der Marke "STONES" weitergeführt. Die Gruppe besteht unterhalb der Zwischenholding Stones Verwaltungs- und Beratungs UG aus den Schwestergesellschaften - STONES Trading GmbH (Einkaufsgesellschaft) - Solvesta Vermögensverwertung GmbH (Abwicklungsgesellschaft von Restvermögen aus Dressmaster Insolvenz) - Stones Men's Fashion GmbH (Vertriebsgesellschaft) Ausschließlich für die Vertriebsgesellschaft Stones Men's Fashion GmbH hat die Geschäftsleitung am 09.07.218 einen Eigenantrag auf Insolvenz gestellt, nachdem trotz intensiver Bemühungen keine Einigung mit einer deutschen Einkaufsfinanzierergesellschaft gefunden werden konnte. Dieser Umstand wurde der Solvesta AG am 10.07.2018 mitgeteilt. Der Geschäftsbetrieb kann auf Basis des Warenlagers der STONES Trading GmbH gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Stones Men's Fashion GmbH fortgeführt werden. Grundsätzlich ist es das Interesse der Solvesta AG, den Geschäftszweck der Stones Gruppe fortzuführen. Hintergrund für den Finanzierungsbedarf der Vertriebsgesellschaft war ein erheblicher Forderungsausfall durch betrügerische Handlungen. Im Zuge üblicher Abverkaufsgeschäfte von Saisonwaren und Restposten wurden durch Aufkäufer offensichtlich betrügerisch Limite bei einem Warenkreditversicherer erwirkt und durch diesen freigegeben. Auf Basis dieser eingeräumten Limite wurden seitens Stones die Waren veräußert und Provisionen an einen Vermittlungspartner gezahlt. Nachdem die Aufkäufer keine Zahlung leisteten und dies vom Factoringunternehmen nicht beim Warenkreditversicherer gemeldet wurde, hat der Warenkreditversicherer die Schadensregulierung abgelehnt. Der bei Stones insgesamt eingetretene Schaden beträgt mehr als 830.000,00 EUR. Die Geschäftsleitung der Stones Men's Fashion GmbH wird zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten, die Solvesta AG Folgeschäden bezogen auf ihre Investition durch einen Wirtschaftsprüfer berechnen lassen und Schadensersatzansprüche gegen das Factoringunternehmen und den Warenkreditversicherer prüfen. Der Vorstand Solvesta AG Flößergasse 7 81369 München Telefon: +49 (0) 89 5526689-0 Telefax: +49 (0) 89 5526689-99 Homepage: www.solvesta.eu E-Mail: info@solvesta.eu
10.07.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Solvesta AG Flößergasse 7 81369 München Deutschland Telefon: 089 55266890 Fax: 089 552668999 E-Mail: info@solvesta.eu Internet: www.solvesta.eu ISIN: DE000A12UKD1 WKN: A12UKD Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service
703367 10.07.2018 CET/CEST

ISIN DE000A12UKD1

AXC0271 2018-07-10/21:58

© 2018 dpa-AFX
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