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Anleihegläubiger der HSH Nordbank AG stellen Antrag auf Discovery in den USA in Vorbereitung auf Rechtsstreit in Deutschland

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-07-11 / 13:05 
 
New York und Hamburg, 11. Juli 2018 - Inhaber von Tier-1-Anleihen der HSH 
Nordbank AG (die "Anleihegläubiger"), die zusammen Anleihen im Volumen von 
mehr als 900 Mio. Euro halten, haben in den USA einen Antrag auf Rechtshilfe 
nach Titel 28 U.S.C., § 1782 gestellt. Bei dem Antrag geht es um 
Informationsverlangen ("Subpoenas"), die sich an Cerberus Capital 
Management, L.P., J.C. Flowers & Co. LLC und GoldenTree Asset Management 
L.P. richten und einen in Deutschland geplanten Rechtsstreit unterstützen 
sollen, der sich ausschließlich gegen die HSH richtet. 
 
Das gerichtliche Verfahren in Deutschland wird sich darauf fokussieren, ob 
sich die Bank gegenüber den Anleihegläubigern pflicht- und gesetzeswidrig 
verhalten hat. 
 
Im Februar dieses Jahres hat die HSH den gleichzeitigen Verkauf der Mehrheit 
ihrer Gesellschafteranteile und eines Kreditportfolios an die im Kern 
identische Käufergruppe bekanntgegeben. Die Bank hat einen signifikanten 
Verlust durch den Verkauf des Kreditportfolios verbucht, der mutmaßlich 
eine Abschreibung der Tier-1-Anleihen zur Folge hatte. Die Anleihegläubiger 
werfen der Bank vor, dass kein Versuch unternommen wurde, das Portfolio im 
Rahmen eines Bieterverfahrens zu veräußern und dass der Verkauf 
möglicherweise dergestalt strukturiert wurde, um den Käufern unzulässig 
einen finanziellen Vorteil auf Kosten der Anleihegläubiger zu verschaffen. 
Mit den Informationsverlangen in den USA sollen Dokumente in Bezug auf diese 
Transaktion erlangt werden, weil sich das deutsche Verfahren unter anderem 
darauf fokussieren wird, ob dieser Verkauf die Anleihegläubiger in 
unzulässiger Weise belastet hat. 
 
In dem Antrag an das US-Gericht werden darüber hinaus weitere Vorwürfe der 
Anleihegläubiger geschildert. Dazu gehört der Vorwurf, die HSH habe über 
einen Zeitraum von mehreren Jahren wiederholt unzulässig ihre gesetzliche 
Rücklage nach §340g HGB erhöht, die rechtmäßig nur als Absicherung 
gegen allgemeine Bankenrisiken verwendet werden darf. Wegen dieser Einlagen 
hat die Bank mutmaßlich Abschreibungen der Tier-1-Anleihen vorgenommen. 
Die Informationsverlangen in den USA zielen auch darauf ab, Informationen zu 
diesen weiteren Vorwürfen zu erlangen. 
 
*Pressekontakt:* 
Charles Barker Corporate Communications GmbH 
Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle 
+49 69 794 090 -25 / -24 
Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de 
Tobias.Eberle@charlesbarker.de 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Charles Barker Corporate Communications GmbH 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
2018-07-11 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
703595 2018-07-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 11, 2018 07:05 ET (11:05 GMT)

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© 2018 Dow Jones News
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