FRANKFURT (Dow Jones)--Die Robert Bosch GmbH muss den Ermittlungsbehörden Unterlagen zur Verfügung stellen, die diese im Zusammenhang mit Zivilklagen gegen Porsche wegen mutmaßlicher Verletzung der Ad-hoc-Pflicht im VW-Abgasskandal verwenden wollen. Der Stuttgarter Autozulieferer darf keine Unterlagen oder Emails mit Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht zurückhalten, urteilte das Landgericht Stuttgart.
Damit wies das Gericht die Klage von Bosch mit einem sogenannten "Zwischenurteil" zurück. Bosch kann dies mit einer sofortigen Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart anfechten.
"Bosch wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und dann weitere Schritte abwägen", teilte Bosch in einer schriftlichen Stellungnahme mit. "Das Unternehmen behält sich ausdrücklich vor, Rechtsmittel einzulegen, um die Interessen von Bosch zu verteidigen."
Das Landgericht Stuttgart hatte Bosch verpflichtet, dem Gericht Unterlagen, insbesondere eine Reihe von Emails, für Ermittlungszwecke zur Verfügung zu stellen. Diese will das Gericht einsehen, um zu eruieren, ob zwei Zivilklagen von Kapitalanlegern begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Porsche Automobil Holding SE mutmaßlich Ad-Hoc-Mitteilungspflichten im VW-Abgas-Skandal verletzt hat. Anleger werfen Porsche vor, die Finanzmärkte zu spät über den Dieselskandal bei VW informiert zu haben. Porsche Automobil ist der größte Aktionär bei Volkswagen.
Bosch hatte gegen die Verpflichtung zur Herausgabe der Unterlagen Einspruch erhoben und dabei auf das Zeugnisverweigerungsrecht verwiesen.
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July 13, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
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