(Neu: VW-Kommentar)
STUTTGART (dpa-AFX) - Der Autozulieferer Bosch muss nach Auffassung
des Stuttgarter Landgerichts interne Unterlagen zum
Diesel-Abgasskandal bei VW
Der Zulieferer war in dem Verfahren eigentlich gar nicht selbst
beteiligt. Die zugrundeliegenden Klagen von VW-Anlegern richten sich
gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE
Bosch hatte VW die Grundversion der Software geliefert, die in großem Stil zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos genutzt wurde. Um Licht ins Dunkel zu bringen, wer wann was gewusst haben muss bei VW, hatten die Kläger verlangt, dass Bosch die Unterlagen herausgibt
- was der Zulieferer aber nicht wollte. Das Gericht hatte deshalb
einen sogenannten Zwischenstreit eröffnet, über den es nun entschieden hat.
Bosch, so das Urteil, entstehe unmittelbar kein finanzieller Schaden, wenn die Unterlagen herausgegeben würden. Der Zulieferer müsse auch nicht fürchten, selbst wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Und zu guter Letzt dürfe sich Bosch auch nicht auf mit VW vereinbarte Geheimhaltungsklauseln oder das Firmengeheimnis berufen. Insgesamt gebe es somit keinen Grund, der die Weigerung rechtfertige.
Bosch kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann über weitere Schritte zu entscheiden. Man behalte sich ausdrücklich vor, Rechtsmittel einzulegen, um die Interessen des Unternehmens zu verteidigen, hieß es. VW wollte das Urteil auf Anfrage nicht kommentieren mit der Begründung: "Volkswagen ist nicht an diesem Verfahren beteiligt."
Von September an will der Richter etliche prominente Zeugen aus der Autobranche hören. Dazu zählt auch Bosch-Chef Volkmar Denner, der sich aber ebenfalls auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft. Auch Ex-VW-Chef Martin Winterkorn will unter Verweis darauf nicht aussagen. Unklar ist, ob das Gericht das am Ende jeweils akzeptiert./eni/DP/nas
ISIN DE000PAH0038 DE0007664039
AXC0225 2018-07-13/16:33