Die GEWA-Anleihegläubiger (WKN A1YC7Y) stimmen bei einer schriftlich durchgeführten Abstimmung mit großer Mehrheit für die Beschlussvorlage des gewählten gemeinsamen Vertreters. Zweck der Abstimmung war, den gewählten gemeinsamen Vertreter mit Ermächtigungen auszustatten, die ihn in die Lage versetzen, mit Investoren zu verhandeln. Die betreffenden Beschlüsse wurden mit einer Mehrheit von mehr als 96% der abgegebenen Stimmen gefasst.
"Hoher Vertrauensbeweis"
"Das Abstimmungsergebnis ist ein hoher Vertrauensbeweis. Es bedeutet in gleichem Maße eine Verpflichtung und hohe Ver-antwortung, sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln für eine möglichst lukrative Verwertung der Immobilie einzusetzen. Durch diesen Gläubigerbeschluss ist nun ein großer Handlungsspielraum eröffnet worden, der es ermöglicht noch effizienter tätig zu werden. Insofern sind die Gläubiger ...
Den vollständigen Artikel lesen ...