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DGAP-Media / 2018-07-17 / 09:08 *Unternehmen: M2 Cobalt* *WKN: *A2H8WQ [1] *Anlass des Berichts: Update* *Empfehlung: Strong Buy* *Kursziel mittelfristig: 1,50 EUR* *Kursziel langfristig: 2,50 EUR* *Herausragende Ergebnisse des Schürfgrabenprogramms veröffentlicht* Heute erreichen uns sehr gute Nachrichten unseres Top-Picks M2 Cobalt (WKN A2H8WQ) [2]. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden die Proben von insgesamt 13 Schürfgräben in Waragi und 11 Schürfgräben in Bombo ausgewertet. Im Folgenden sehen Sie die Highlights der herausragenden Probenergebnisse: *Bombo* *** Schürfgraben 18BOT001 lieferte 0,19% Ni über 95m einschließlich 0,22% Ni und 0,51% Cu über 20m und 0,91% Cu über 1m - 7 von 8 Schürfgräben enthalten anomale Co-Gehalte zwischen 0,03% über 33m und 0,013% über 95m; einzelne Proben enthielten 872 ppm Kobalt (0,087% Co) *Waragi* * Schürfgraben 18WAT002 traf auf Brekzien, die die Stratigrafie kreuzen und 0,27% Co und 0,13% Cu über 3m enthielten * Schürfgraben 18WAT012 lieferte eine Gesteinsprobe mit 0,21% Co * An der Oberfläche anstehende vererzte hydrothermale Brekzien mit bis zu 1,24% Co und 0,4% Cu durchschneiden laut Beobachtungen die Stratigrafie in den Schürfgräben Diese Ergebnisse ermöglichen M2 Cobalt die genaue Planung des in kürze beginnenden Bohrprogramms. Alle Schürfgräben wurden kartiert und in Abständen von 1m beprobt, wobei die durchgehenden Gesteinssplitterproben und die wahren Mächtigkeiten noch zu bestimmen sind. Entsprechend zeigte sich Dean Besserer, Chefgeologe von M2 Cobalt, sehr zufrieden und sagte: "Wir sind mit den Ergebnissen unseres Schürfgrabenprogramms sehr zufrieden. Dieses Programm wurde auf den Zielen Waragi und Bombo als eine schnelle Methode zur geologischen Kartierung des Grundgebirges durchgeführt. Das Programm lieferte jedoch eine signifikante zusätzliche Einsicht und trotz der mächtigen Bodenschichten, die in zahlreichen Schürfgräben angetroffen wurden, haben die Schürfgräben einen großen vererzten ultramafischen Körper auf Bombo bestätigt sowie das Vorkommen vererzter Metasedimente auf Waragi bestätigt." Simon Clarke freut sich schon mit dem Bohrprogramm die erzielten Ergebnisse zu bestätigen: _"Diese Ergebnisse sind ein großartiger Beginn und wir bauen unser anfängliches Bohrprogramm darauf auf. Wir führen zurzeit Infill-Prospektionsarbeiten und Probennahmen durch und werden später in diesem Sommer diese Vererzung mittels unseres anfänglichen Bohrprogramms in größerer Tiefe überprüfen_ _Selbst mit der extremen Verwitterung an und nahe der Oberfläche in dieser äquatorialen Region entdecken wir eine signifikante Kobalt- und Kupfervererzung auf diesem Ziel und in den umliegenden Gebieten. Letztendlich hat das Schürfgrabenprogramm zwei eindeutige Vererzungstypen bestätigt, die wir auf Bujagali finden._ _In Verbindung mit unseren VMS-Kupfer-Kobaltzielen auf unseren Liegenschaften im Gebiet von Kilembe sind wir der Ansicht, dass dies ein wichtiger Erfolg ist, drei eindeutige Zieltypen entdeckt und entwickelt zu haben, die alle in großes Potenzial besitzen."_ Wir sind der Ansicht, dass M2 Cobalt (WKN A2H8WQ) [2] eine noch größere Erfolgsstory als Millennial Lithium (WKN A2AMUE) [3] werden könnte (selbe Gründer hinter der Firma bei beiden Unternehmen), da Kobalt äußerst selten vorzufinden ist und die Projektflächen mit fast 1.600 km² (160.000 Hektar) geradezu gigantisch sind. Unser Top-Pick wird pro Hektar Landfläche mit lediglich 100 EUR bewertet, wohingegen die Mitbewerber zwischen 1.400 EUR und 180.000 EUR je Hektar Landfläche bewertet werden. *Start des Bohrprogramms in den nächsten Monaten geplant* Die auf den östlichen Liegenschaften Bombo und Waragi identifizierten Anomalien sowie die vor kurzem durch helikoptergestützte Aufnahmen auf den westlichen Liegenschaften identifizierten Anomalien in Kilembe, gelten als vorrangige Bohrziele mit höchster Priorität. M2 Cobalt (WKN A2H8WQ) [2] wird bei den bereits begonnenen Nachfolgearbeiten gebündelte geochemische Bodenuntersuchungen (Gesteins- und Bodenproben) durchführen, um spezielle Bohrkronen im Rahmen des geplanten Bohrprogramms zu ermitteln. *Kobalt bleibt weiterhin ein gefragter Rohstoff* Auch wenn der Kobaltpreis durch die Ankündigung von Tesla etwas zurückgekommen ist, so bleibt die Nachfrage gerade bei den chinesischen Batterie- und Elektroautoherstellern ungebrochen. Am Anstieg von rund 100 %, auf über USD 70.000 pro Tonne in den letzten 12 Monaten lässt sich die weiterhin sehr große Nachfrage sehr einfach ablesen. Zudem befinden wir uns auf einem neuen 9-Jahres-Hoch des Kobaltpreises. Dennoch besteht noch Luft zum Allzeithoch von 110.000 USD pro Tonne aus dem Jahr 2008. Institutionelle Investoren setzen daher verstärkt auf den Megainvestmenttrend Kobalt. *Mit der Bekanntgabe der Schürfergebnisse beginnt für M2 Cobalt *(WKN A2H8WQ) [2] *die "heiße" Phase des Explorationsprogramms. Durch die herausragenden Ergebnisse der Schürfgräben bestärkt, können nun anhand einer Prioritätenliste die ersten Gebiete für das in kürze beginnende Bohrprogramm ermittelt werden.* *Wir sind der Ansicht, dass die Ergebnisse des Bohrprogramms die jetzigen Ergebnisse nicht nur bestätigen, sondern übertreffen werden. Sollte dies der Fall sein, werden die Gebiete der M2 Cobalt *(WKN A2H8WQ) [2] *auch für Unternehmen wie Katanga Mining *(WKN A1JLBK) [4] *interessant werden.* *Investieren Sie daher noch heute, bevor die breite Masse auf dieses attraktiv bewertete Unternehmen aufmerksam wird*. LINK - zu unserer Erstvorstellung mit allen Grafiken und Hintergrundinfos [5] True Research ist ein Produkt der BlackX GmbH Schwetzingerstr. 3 69190 Walldorf E-Mail: info@true-research.de * Webseite: www.true-research.de [6] *Rechtliche Hinweise/Disclaimer der BlackX GmbH* Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der BlackX GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar. *1. Allgemeine Angaben* Die Domain "True-Research.de" ist eine Marke der BlackX GmbH, Schwetzinger Str. 3, 69190 Walldorf. Die BlackX GmbH kann auch unter anderen Marken Veröffentlichungen vornehmen. 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Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die BlackX GmbH Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt BlackX GmbH. Dieser kann zunächst dadurch begründet werden, dass die BlackX GmbH im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. BlackX GmbH, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. Unternehmen, die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958: Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche
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July 17, 2018 03:08 ET (07:08 GMT)