Die Schweizer Bundesversammlung hat "mit der dringlichen Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012" beschlossen, die Möglichkeit abzuschaffen, Asylanträge auch aus dem Ausland zu stellen. War das bis dahin beschränkt möglich, müssen seitdem Auslandvertretungen der Schweiz aufgesucht werden, die nach Prüfung ein Visum erteilen können, das zunächst ...Den vollständigen Artikel lesen ...