Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen./sem/avg/DP/zb
ISIN LU0061462528 DE000PSM7770
AXC0094 2018-07-18/10:17
© 2018 dpa-AFX
