Seit mehr als 60 Jahren - seit der Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 - hat sich das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geändert. Arbeitnehmer müssen einen entsprechenden Prozentsatz ihres Einkommens in die Rentenkasse einzahlen, die Arbeitgeber legen dieselbe Summe nochmal drauf. Bei Erreichen der Altersgrenze bekommt ...Den vollständigen Artikel lesen ...