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Verfassungsbeschwerde gegen Bau von Nord Stream 2 erfolglos

KARLSRUHE (Dow Jones)--Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Naturschutzbundes Deutschland und seines Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sei auch der entsprechende Eilantrag ohne Erfolg geblieben, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Naturschutzbund hatte mit seiner Beschwerde in Karlsruhe auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald reagiert. Dieses hatte im Eilverfahren einen Antrag auf Baustopp abgelehnt. Der Nabu hatte eine sofortige Unterbrechung der Bauarbeiten gefordert, bis eine Entscheidung im Hauptverfahren vorliegt. Der Verband hatte seinerzeit unterstellt, "dass es im gesamten Verfahren vermutlich auch aufgrund des enormen politischen Drucks zu Ungenauigkeiten und Verfahrensfehlern kam".

1.230 Kilometer Stahlrohre 
 

Die Route von Nord Stream 2 durch die Ostsee beginnt an der russischen Küste und landet in der Nähe von Greifswald an. Sie wird weitgehend parallel zur Route der bereits bestehenden Nord-Stream-Pipeline verlaufen. Die Pipeline ist 1.230 Kilometer lang und verläuft in zwei Strängen. Jeder Strang besteht nach Angaben der Betreiber aus 100.000 einzelnen Stahlrohren.

Die Pipeline verläuft durch die Gewässer von Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland. Dänemark hat noch keine Genehmigung erteilt, Russland bislang in Teilen. Betreiber sind der russische Staatskonzern Gazprom und seine Partner Engie, OMV, Shell, Uniper sowie Wintershall. Die geschätzten Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 9,5 Milliarden Euro.

Was bleibt der Ukraine? 
 

Durch Nord Stream 2 wird die Ukraine umgangen, der Bau ist auch deshalb ein Politikum. Denn bislang gehen etwa 50 Prozent des russischen Gases für Westeuropa durch die Ukraine, das Land kassiert dafür rund 2 Milliarden Euro jährlich an Gebühren. Das Geld macht einen erheblichen Anteil des Staatshaushalts aus.

Die Bundesregierung hat der Ukraine auch aus Sorge um die Stabilität im Land deshalb versprochen, dass zumindest ein Teil der Einnahmen erhalten bleibt. Die Ukraine müsse als Transitland weiterhin eine Rolle spielen, erklärte Kanzlerin Angela Merkel bereits. Allerdings drängt die Zeit, denn die Pipeline soll Anfang 2020 in Betrieb gehen.

Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

DJG/stl/apo

(END) Dow Jones Newswires

July 19, 2018 05:17 ET (09:17 GMT)

Copyright (c) 2018 Dow Jones & Company, Inc.

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