Steuerermäßigungen für Handwerkerdienste und haushaltsnahe Dienstleistungen beschäftigen schon seit Jahren die Gerichte bis hinauf zu Deutschlands höchstem Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH). Im Kern geht es immer wieder um die Frage, was denn jetzt wirklich als "haushaltsnah" einzustufen ist und was nicht - oder zumindest noch nicht, da umstritten. Inzwischen veröffentlicht das BMF eine ganze, 37 Seiten lange Checkliste für Steuerzahler.
Viele Wohnungs- und Hausbesitzer erhalten zum Beispiel Rechnungen von der Gemeinde oder einem Versorgungsunternehmen zur Zahlung von Anschlussbeiträgen. Die Gemeinden legen mit den Gebühren die Kosten von Abwasser- und Wasserversorgungsunternehmen oder zur Straßenmodernisierung um. Selbstnutzer können die Anliegerbeiträge in bestimmten Fällen als Handwerkerleistung steuermindernd geltend machen. Bereits im Jahr 2014 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Beiträge ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Viele Wohnungs- und Hausbesitzer erhalten zum Beispiel Rechnungen von der Gemeinde oder einem Versorgungsunternehmen zur Zahlung von Anschlussbeiträgen. Die Gemeinden legen mit den Gebühren die Kosten von Abwasser- und Wasserversorgungsunternehmen oder zur Straßenmodernisierung um. Selbstnutzer können die Anliegerbeiträge in bestimmten Fällen als Handwerkerleistung steuermindernd geltend machen. Bereits im Jahr 2014 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Beiträge ...Den vollständigen Artikel lesen ...