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Dow Jones News
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DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2018 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.08.2018 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-07-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal - ISIN DE000A1K0201 
- 
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
*Donnerstag, dem 30. August 2018, um 10.00 Uhr* 
(Einlass ab 9.00 Uhr) in der Stadthalle Wuppertal, 
Johannisberg 40, 42103 Wuppertal, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
TOP  *Vorlage des festgestellten 
1    Jahresabschlusses und des gebilligten 
     Konzernabschlusses sowie der Lageberichte 
     der GESCO AG und des Konzerns für das 
     Geschäftsjahr 2017/2018 (01.04.2017 bis 
     31.03.2018) inklusive des Berichts des 
     Aufsichtsrats* 
 
     Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner 
     Sitzung am 4. Juni 2018 den vom Vorstand 
     vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. 
     Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 
     172 AktG festgestellt. Einer 
     Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
     bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss 
     wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner 
     Sitzung am 4. Juni 2018 gebilligt. 
     Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die 
     Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht 
     zu beschließen. 
 
     Die vorgenannten Unterlagen sowie der 
     erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 
     289a, 315a HGB sind vom Tage der 
     Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
     zugänglich. Sie liegen auch während der 
     Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
     Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und 
     Aktionäre aus. Abschriften werden jedem 
     Aktionär bzw. jeder Aktionärin auf 
     Verlangen unverzüglich und kostenlos 
     übersandt. 
TOP  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2    Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
     2017/2018* 
 
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
     für das Geschäftsjahr 2017/2018 
     ausgewiesenen Bilanzgewinn von 
     12.184.757,19 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
      Zahlung einer          6.501.556,20 EUR 
      Dividende von 0,60 EUR 
      je Stückaktie auf das 
      derzeit 
      dividendenberechtigte 
      Grundkapital 
      (10.839.499 Aktien 
      abzgl. 3.572 eigene 
      Aktien) 
      Einstellung in andere  5.683.200,99 EUR 
      Gewinnrücklagen 
                             12.184.757,19 EUR 
TOP  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3    Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
     Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
     im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden 
     Mitgliedern des Vorstands für diesen 
     Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
TOP  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
     Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
     im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden 
     Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
     Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
TOP  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5    Konzernabschlussprüfers für das 
     Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
     Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
     Breidenbach und Partner PartG mbB, 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
     Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum 
     Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und 
     des Konzernabschlusses für das 
     Geschäftsjahr 2018/2019 sowie zum Prüfer 
     für die prüferische Durchsicht des 
     verkürzten Abschlusses und des 
     Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
     des Geschäftsjahres 2018/2019, sofern eine 
     solche prüferische Durchsicht durchgeführt 
     wird, zu wählen. 
TOP  *Billigung des Systems zur Vergütung der 
6    Mitglieder des Vorstands* 
 
     Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die 
     Hauptversammlung über die Billigung des 
     Systems zur Vergütung der 
     Vorstandsmitglieder beschließen. 
     Gegenstand der Billigung ist das 
     Vergütungssystem, das in dem auf der 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
     zugänglichen Bericht 'Vergütungssystem des 
     Vorstands' erläutert wird. Dieser Bericht 
     liegt auch während der Hauptversammlung zur 
     Einsichtnahme aus. Aufsichtsrat und 
     Vorstand schlagen vor, das in dem Bericht 
     'Vergütungssystem des Vorstands' 
     dargestellte System zur Vergütung der 
     Vorstandsmitglieder zu billigen. 
Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach § 
121 Abs. 3 Satz 3 AktG 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung 
i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen 
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
angemeldet und für die angemeldeten Aktien im 
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. August 
2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse 
 
GESCO AG 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
 
Fax: +49 (0)69 2222 34291 
E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de 
 
oder unter Nutzung unseres zugangsgeschützten 
elektronischen Hauptversammlungsservices 
(https://netvote.gesco.de) gemäß dem dafür 
vorgesehenen Verfahren zugehen. Die Anmeldung bedarf 
der Textform und muss in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. 
 
Formulare, die Aktionärinnen und Aktionäre für die 
Anmeldung nutzen können, sowie die Tagesordnung zur 
Hauptversammlung werden an die bis zum 16. August 2018 
(0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragenen Versandadressen der Aktionärinnen und 
Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des 
elektronischen Hauptversammlungsservices ist eine 
Zugangsberechtigung erforderlich. Die notwendigen 
Angaben für den Zugang zu unserem elektronischen 
Hauptversammlungsservice (Aktionärsnummer und 
individuelle Zugangsnummer) werden unseren 
Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zur 
Hauptversammlung übersandt. Die Nutzung des 
elektronischen Hauptversammlungsservices ist nur bei 
Eintragung im Aktienregister bis spätestens 16. August 
2018 (0.00 Uhr MESZ) gewährleistet. Bei nachfolgender 
Eintragung stehen die vorgenannten anderweitigen 
Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung; in diesem 
Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des 
Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
Satz 1 AktG als Aktionär bzw. Aktionärin nur, wer als 
solcher bzw. solche im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die 
Anzahl der einem Aktionär bzw. einer Aktionärin 
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der 
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 
24. August 2018 bis einschließlich 30. August 2018 
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. 
Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand 
nach der letzten Umschreibung am 23. August 2018. Der 
Handel mit Aktien der Gesellschaft wird durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch 
nach erfolgter Anmeldung können Aktionärinnen und 
Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. 
 
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen dürfen 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der 
Aktien ausüben. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der 
Briefwahl* 
 
In diesem Jahr bieten wir Aktionärinnen und Aktionären, 
die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
wiederum die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl 
im Vorfeld der Hauptversammlung an. Ein entsprechendes 
Formular erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung 
übersandt. Das Formular für die Briefwahl wird 
Aktionärinnen und Aktionären ferner jederzeit auf 
Verlangen in Textform übermittelt. Es ist 
schließlich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl ist eine 
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 23. 
August 2018 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben 
unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). 
Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 
28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der 
Adresse 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

GESCO AG 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
 
Fax: +49 (0)69 2222 34291 
E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de 
 
bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren 
elektronischen Hauptversammlungsservice 
(https://netvote.gesco.de) abgegeben werden. 
 
Änderungen hinsichtlich der Stimmrechtsausübung im 
Wege der Briefwahl können unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre - wenn gewünscht - auf den vorgenannten Wegen 
bis zum 28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) vornehmen. Die 
persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin 
oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der 
zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt 
werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem 
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an 
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
Stimmrecht darüber hinaus durch Bevollmächtigte, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des 
Aktionärs bzw. der Aktionärin bis zum 23. August 2018 
(24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben unter 
'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). 
Zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung 
erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein 
Formular übersandt, dass zur Vollmachtserteilung 
verwendet werden kann. Das Vollmachtsformular wird 
Aktionärinnen und Aktionären ferner jederzeit auf 
Verlangen in Textform übermittelt. Es ist 
schließlich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im 
Fall einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. 
Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von 
diesen zurückzuweisen. 
 
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung noch eine diesen gemäß § 135 
Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt 
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht 
und ihr Widerruf können entweder gegenüber der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
GESCO AG 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
 
Fax: +49 (0)69 2222 34291 
E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de 
 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser 
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte 
Adresse übermittelt werden. Alternativ kann der 
Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- 
und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. 
 
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. 
§ 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. 
Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, 
mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution 
die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangen. Eines gesonderten 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der 
Aktionärin an der Hauptversammlung gilt automatisch als 
Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht. 
 
Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären an, von 
der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine solche 
Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten 
hinsichtlich anderer Verwaltungsrechte als des 
Stimmrechts, etwa des Rede- und Fragerechts oder der 
Einlegung von Widersprüchen, werden die 
Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen. Zur 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen 
bitten wir, das zusammen mit der Einladung zur 
Hauptversammlung übersandte Vollmachtsformular zu 
verwenden. 
 
Auch im Falle der Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine 
rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs bzw. der 
Aktionärin bis zum 23. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) 
erforderlich (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts'). Vollmachten zugunsten der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter inklusive 
Weisungen können vor der Hauptversammlung bis zum 28. 
August 2018 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der 
nachstehenden Adresse 
 
GESCO AG 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
 
Fax: +49 (0)69 2222 34291 
E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de 
 
oder über unseren elektronischen 
Hauptversammlungsservice (https://netvote.gesco.de) bis 
zum 28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) erteilt werden. 
 
Änderungen hinsichtlich Vollmacht bzw. Weisungen 
können unsere Aktionärinnen und Aktionäre - wenn 
gewünscht - auf den vorgenannten Wegen bis zum 28. 
August 2018 (24.00 Uhr MESZ) vornehmen. Die persönliche 
Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten 
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. 
Soweit neben einer an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft erteilten Vollmacht auch Briefwahlstimmen 
(siehe oben unter 'Verfahren für die 
Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl') vorliegen, 
werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig 
betrachtet; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht 
keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien 
nicht vertreten. 
 
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre zusammen mit der Einladung zur 
Hauptversammlung übersandt. Diese Informationen sind 
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionärinnen und 
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen 
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen 
(dies entspricht 500.000 Stückaktien der Gesellschaft), 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den 
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
schriftlich (§ 126 BGB) unter Beifügung der gesetzlich 
erforderlichen Angaben und Nachweise mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 30. Juli 
2018 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Entsprechende Verlangen 
bitten wir an folgende Adresse zu richten: 
 
GESCO AG 
- Vorstand - 
Johannisberg 7 
42103 Wuppertal 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und 
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu einem 
oder mehreren Tagesordnungspunkten sind bis spätestens 
15. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) ausschließlich zu 
richten an: 
 
GESCO AG 
Investor Relations 
Johannisberg 7 
42103 Wuppertal 
 
Fax: +49 (0)202 2482049 
E-Mail: info@gesco.de 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den 
Aktionärinnen und Aktionären nach Maßgabe der §§ 
126, 127 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich gemacht. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär bzw. 
jede Aktionärin in der Hauptversammlung vom Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
über die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, 
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich 
ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den 
in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die 
Auskunft verweigern darf. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
10.839.499,00 und ist eingeteilt in 10.839.499 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass im 
Zeitpunkt der Einberufung auf der Grundlage der Satzung 
10.839.499 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.572 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Stück eigene Aktien. Aus diesen Aktien stehen der 
Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zu. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit neue Regelungen 
zum Datenschutz. Informationen zur Verarbeitung 
personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer 
Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
*Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG* 
 
Diese Einberufung sowie alle sonstigen Unterlagen und 
Informationen zur Hauptversammlung einschließlich 
einer weitergehenden Erläuterung zu den vorstehend 
beschriebenen Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre 
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG 
sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden 
Informationen sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
Wuppertal, im Juli 2018 
 
*GESCO AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-07-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: GESCO Aktiengesellschaft 
             Johannisberg 7 
             42103 Wuppertal 
             Deutschland 
E-Mail:      info@gesco.de 
Internet:    http://www.gesco.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
706373 2018-07-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 19, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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