DJ DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2018 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.08.2018 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-07-19 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal - ISIN DE000A1K0201
-
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
*Donnerstag, dem 30. August 2018, um 10.00 Uhr*
(Einlass ab 9.00 Uhr) in der Stadthalle Wuppertal,
Johannisberg 40, 42103 Wuppertal, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung* ein.
Tagesordnung
TOP *Vorlage des festgestellten
1 Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte
der GESCO AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2017/2018 (01.04.2017 bis
31.03.2018) inklusive des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner
Sitzung am 4. Juni 2018 den vom Vorstand
vorgelegten Jahresabschluss gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss gemäß §
172 AktG festgestellt. Einer
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss
wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner
Sitzung am 4. Juni 2018 gebilligt.
Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die
Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht
zu beschließen.
Die vorgenannten Unterlagen sowie der
erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§
289a, 315a HGB sind vom Tage der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
zugänglich. Sie liegen auch während der
Hauptversammlung im Versammlungssaal zur
Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und
Aktionäre aus. Abschriften werden jedem
Aktionär bzw. jeder Aktionärin auf
Verlangen unverzüglich und kostenlos
übersandt.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2017/2018
ausgewiesenen Bilanzgewinn von
12.184.757,19 EUR wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer 6.501.556,20 EUR
Dividende von 0,60 EUR
je Stückaktie auf das
derzeit
dividendenberechtigte
Grundkapital
(10.839.499 Aktien
abzgl. 3.572 eigene
Aktien)
Einstellung in andere 5.683.200,99 EUR
Gewinnrücklagen
12.184.757,19 EUR
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
3 Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
4 Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des
5 Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Breidenbach und Partner PartG mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -
Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018/2019 sowie zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahres 2018/2019, sofern eine
solche prüferische Durchsicht durchgeführt
wird, zu wählen.
TOP *Billigung des Systems zur Vergütung der
6 Mitglieder des Vorstands*
Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die
Hauptversammlung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder beschließen.
Gegenstand der Billigung ist das
Vergütungssystem, das in dem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
zugänglichen Bericht 'Vergütungssystem des
Vorstands' erläutert wird. Dieser Bericht
liegt auch während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus. Aufsichtsrat und
Vorstand schlagen vor, das in dem Bericht
'Vergütungssystem des Vorstands'
dargestellte System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder zu billigen.
Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach §
121 Abs. 3 Satz 3 AktG
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung
i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig
angemeldet und für die angemeldeten Aktien im
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. August
2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse
GESCO AG
Aktionärsservice
Postfach 14 60
61365 Friedrichsdorf
Fax: +49 (0)69 2222 34291
E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de
oder unter Nutzung unseres zugangsgeschützten
elektronischen Hauptversammlungsservices
(https://netvote.gesco.de) gemäß dem dafür
vorgesehenen Verfahren zugehen. Die Anmeldung bedarf
der Textform und muss in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen.
Formulare, die Aktionärinnen und Aktionäre für die
Anmeldung nutzen können, sowie die Tagesordnung zur
Hauptversammlung werden an die bis zum 16. August 2018
(0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragenen Versandadressen der Aktionärinnen und
Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des
elektronischen Hauptversammlungsservices ist eine
Zugangsberechtigung erforderlich. Die notwendigen
Angaben für den Zugang zu unserem elektronischen
Hauptversammlungsservice (Aktionärsnummer und
individuelle Zugangsnummer) werden unseren
Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zur
Hauptversammlung übersandt. Die Nutzung des
elektronischen Hauptversammlungsservices ist nur bei
Eintragung im Aktienregister bis spätestens 16. August
2018 (0.00 Uhr MESZ) gewährleistet. Bei nachfolgender
Eintragung stehen die vorgenannten anderweitigen
Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung; in diesem
Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des
Namens, der Adresse und des Geburtsdatums.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2
Satz 1 AktG als Aktionär bzw. Aktionärin nur, wer als
solcher bzw. solche im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die
Anzahl der einem Aktionär bzw. einer Aktionärin
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Aus
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom
24. August 2018 bis einschließlich 30. August 2018
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.
Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand
nach der letzten Umschreibung am 23. August 2018. Der
Handel mit Aktien der Gesellschaft wird durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch
nach erfolgter Anmeldung können Aktionärinnen und
Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen dürfen
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer
Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der
Aktien ausüben.
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der
Briefwahl*
In diesem Jahr bieten wir Aktionärinnen und Aktionären,
die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
wiederum die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl
im Vorfeld der Hauptversammlung an. Ein entsprechendes
Formular erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung
übersandt. Das Formular für die Briefwahl wird
Aktionärinnen und Aktionären ferner jederzeit auf
Verlangen in Textform übermittelt. Es ist
schließlich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl ist eine
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 23.
August 2018 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben
unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts').
Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des
28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der
Adresse
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July 19, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-
GESCO AG Aktionärsservice Postfach 14 60 61365 Friedrichsdorf Fax: +49 (0)69 2222 34291 E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren elektronischen Hauptversammlungsservice (https://netvote.gesco.de) abgegeben werden. Änderungen hinsichtlich der Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl können unsere Aktionärinnen und Aktionäre - wenn gewünscht - auf den vorgenannten Wegen bis zum 28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) vornehmen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertreter* Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht darüber hinaus durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs bzw. der Aktionärin bis zum 23. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). Zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein Formular übersandt, dass zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das Vollmachtsformular wird Aktionärinnen und Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Fall einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse GESCO AG Aktionärsservice Postfach 14 60 61365 Friedrichsdorf Fax: +49 (0)69 2222 34291 E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Alternativ kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht. Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine solche Weisung ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten hinsichtlich anderer Verwaltungsrechte als des Stimmrechts, etwa des Rede- und Fragerechts oder der Einlegung von Widersprüchen, werden die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen bitten wir, das zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Auch im Falle der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs bzw. der Aktionärin bis zum 23. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter inklusive Weisungen können vor der Hauptversammlung bis zum 28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der nachstehenden Adresse GESCO AG Aktionärsservice Postfach 14 60 61365 Friedrichsdorf Fax: +49 (0)69 2222 34291 E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de oder über unseren elektronischen Hauptversammlungsservice (https://netvote.gesco.de) bis zum 28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) erteilt werden. Änderungen hinsichtlich Vollmacht bzw. Weisungen können unsere Aktionärinnen und Aktionäre - wenn gewünscht - auf den vorgenannten Wegen bis zum 28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) vornehmen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs bzw. der Aktionärin oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Soweit neben einer an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten Vollmacht auch Briefwahlstimmen (siehe oben unter 'Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl') vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Diese Informationen sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung zugänglich. *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweise mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 30. Juli 2018 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Entsprechende Verlangen bitten wir an folgende Adresse zu richten: GESCO AG - Vorstand - Johannisberg 7 42103 Wuppertal *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind bis spätestens 15. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) ausschließlich zu richten an: GESCO AG Investor Relations Johannisberg 7 42103 Wuppertal Fax: +49 (0)202 2482049 E-Mail: info@gesco.de Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionärinnen und Aktionären nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 10.839.499,00 und ist eingeteilt in 10.839.499 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung auf der Grundlage der Satzung 10.839.499 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.572
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July 19, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Stück eigene Aktien. Aus diesen Aktien stehen der
Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zu.
*Informationen zum Datenschutz*
Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit neue Regelungen
zum Datenschutz. Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer
Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
*Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG*
Diese Einberufung sowie alle sonstigen Unterlagen und
Informationen zur Hauptversammlung einschließlich
einer weitergehenden Erläuterung zu den vorstehend
beschriebenen Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden
Informationen sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung
zugänglich.
Wuppertal, im Juli 2018
*GESCO AG*
_Der Vorstand_
2018-07-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: GESCO Aktiengesellschaft
Johannisberg 7
42103 Wuppertal
Deutschland
E-Mail: info@gesco.de
Internet: http://www.gesco.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
706373 2018-07-19
(END) Dow Jones Newswires
July 19, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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