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Dow Jones News
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DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.08.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.08.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-07-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 500 800 
/ ISIN DE0005008007 
WKN A2N B7L / ISIN DE000A2NB7L7 Einladung zur 
außerordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, 
sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zur außerordentlichen 
Hauptversammlung der ADLER Real Estate 
Aktiengesellschaft am 28. August 2018, um 10:00 Uhr, in 
das Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 
10789 Berlin, ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der ADLER Real 
   Estate AG von EUR 14.673.231,83 für das 
   Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn               EUR 14.673.231,83 
   Zahlung einer Dividende in EUR 2.203.548,96 
   Höhe von EUR 0,04 je Aktie 
   auf Stück 55.088.724 
   dividendenberechtigte 
   Aktien, mithin insgesamt 
   Einstellung in             EUR 0,00 
   Gewinnrücklagen 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 12.469.682,87 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien verändern. 
   In diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,04 je 
   dividendenberechtigter Aktie der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
   unterbreitet werden. 
 
*TEILNAHMEBERECHTIGUNG* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum *21. 
August 2018,**24:00 Uhr (MESZ)*, unter der 
nachstehenden Adresse 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
angemeldet und gegenüber der Gesellschaft bis zum *21. 
August 2018, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter dieser Adresse 
den von ihrem depotführenden Institut erstellten 
Nachweis erbracht haben, dass sie am Mittwoch, den *7. 
August 2018, 0:00 Uhr (MESZ) * (Nachweisstichtag / 
Record Date), Aktionär der Gesellschaft waren. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. Für die Wahrung der 
Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der 
Gesellschaft entscheidend. 
 
*BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am 
Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können 
Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem 
Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei 
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag 
vollständig oder teilweise veräußern, sind daher - 
bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises 
des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre 
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können 
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch 
nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich 
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein 
relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*STIMMRECHTSVERTRETUNG* 
 
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
eine andere Person oder durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Entsprechende 
Vordrucke und weitere Informationen erhalten die 
Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
Institute oder Unternehmen können für ihre eigene 
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte 
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder 
Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten 
über die Form der Vollmacht ab. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
ist eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch 
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der 
Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre können für die 
Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der 
Anmeldung erhalten, verwenden. Bevollmächtigungen 
können aber auch auf beliebige andere formgerechte 
Weise erfolgen. Ein universell verwendbares 
Vollmachtsformular steht auf der Internetseite der 
Gesellschaft (http://www.adler-ag.com im Bereich 
'Investor Relations/Hauptversammlung') zum 
Herunterladen zur Verfügung. Es wird Ihnen auf 
Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
Für eine eventuelle Übersendung der 
Bevollmächtigung, des Nachweises bzw. des Widerrufs an 
die Gesellschaft bieten wir folgende Adresse an: 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER 
GESELLSCHAFT* 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die das 
Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist in 
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Dazu kann 
das Formular verwendet werden, das den Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. 
 
Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung 
erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei 
diesen Punkten der Stimme enthalten. Die weiteren 
Hinweise zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft können die Aktionäre den Unterlagen 
entnehmen, die ihnen nach erfolgter Anmeldung übersandt 
werden. 
 
Wir bitten, Vollmachten mit Weisungen bis *27. August 
2018 (Zugang bis 18:00 Uhr, MESZ)* an folgende Adresse 
zu übersenden: 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende 
der Generaldebatte auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein 
entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf 
der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten 
und Weisungen. 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft (satzungsmäßiges 
Grundkapital sowie Aktien, die aufgrund der Ausübung 
von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft 
emittierten Wandelschuldverschreibungen ausgegeben 
wurden und noch nicht im Handelsregister eingetragen 
sind) in 57.671.956 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Stückaktien entspricht der Gesamtzahl der Stimmrechte. 
Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung 
über 2.583.232 eigene Aktien, deren Stimmrecht ruht. 
 
*RECHTE DER AKTIONÄRE UND HINWEISE AUF 
ERLÄUTERUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER 
GESELLSCHAFT* 
 
*Ergänzungsanträge* 
 
Aktionäre, die zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen 
Betrag von EUR 500.000 erreichen, können von der 
Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss der Gesellschaft in Textform (§ 126b 
BGB) bis spätestens zum *28. Juli 2018*, *24:00 Uhr 
(MESZ)*, zugehen. Weitere Hinweise zu dem 90-tägigen 
Vorbesitzerfordernis und dessen Nachweis sind im 
Internet verfügbar (s. u. 'Veröffentlichungen auf der 
Internetseite'). Bitte richten Sie ein entsprechendes 
Verlangen schriftlich an: 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
- Vorstand - 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
(http://www.adler-ag.com im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung') veröffentlicht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG 
Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und/oder 
des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. 
Dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern. Gegenanträge 
einschließlich Begründung sowie Wahlvorschläge von 
Aktionären sind ausschließlich an die folgende 
Anschrift zu richten: 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 89 210 27 298 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
die bis zum *13. August 2018 24:00 Uhr (MESZ)*, der 
Gesellschaft zugehen, werden auf der Internetseite der 
Gesellschaft (http://www.adler-ag.com im Bereich 
'Investor Relations/Hauptversammlung') 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung der Gesellschaft veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung 
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
besteht. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2 AktG 
(Minderheitsverlangen), 126 Abs. 1 AktG (Gegenanträge), 
127 AktG (Wahlvorschläge) und 131 Abs. 1 AktG 
(Auskunftsrechte) finden sich zusammen mit den 
Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG auf 
der Internetseite der Gesellschaft 
(http://www.adler-ag.com im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung'). 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
zugänglich gemacht. 
 
Berlin, im Juli 2018 
 
*ADLER Real Estate Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-07-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
             Joachimsthaler Straße 34 
             10719 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      r.grass@adler-ag.com 
Internet:    http://www.adler-ag.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
706703 2018-07-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 20, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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