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Was Anleger nach dem vorläufigen Aus für Inline-Optionsscheine jetzt tun können!

Seit 1. Juli gibt es für Privatanleger ein zunächst vorübergehendes Handelsverbot für Inline-Optionsscheine. Sebastian Bleser, Experte für Anlage- und Hebelprodukte bei HypoVereinsbank onemarkets erklärt im Interview mit onemarkets, was Anleger nun tun können. Wir finden dieses Interview sehr spannend, weshalb wir es hier ebenfalls veröffentlichen.

Onemarkets: Auf dem deutschen Derivatemarkt gibt es derzeit über 1,6 Millionen Wertpapiere. Neben Standardprodukten wie klassischen Optionsscheinen und K.o.-Optionsscheinen haben sich auch Exoten wie Inline- sowie Stay-High und Stay-Low-Optionsscheine in den vergangenen Jahren etabliert und wurden rege gehandelt. Seit 1. Juli 2018 gibt es erhebliche Einschränkungen beim Verkauf von Inline- sowie Stay-High und Stay-Low-Optionsscheinen. Wie fiel die Reaktion der Anleger bisher aus?

Sebastian Bleser: Es hat eine Vielzahl von Beschwerden von Privatanlegern zu diesem zunächst temporären Verbot gegeben. Schließlich eignen sich vor allem Inline-Optionsscheine wie kaum ein anderes Produkt, um gehebelt von der Seitwärtsentwicklung eines Index oder einer Aktie zu profitieren. Stay-High- und Stay-Low-Produkte wurden von Anlegern dann eingesetzt, wenn sie der Meinung waren, dass eine bestimmte Kursmarke nicht berührt oder unterschritten (Stay-High) beziehungsweise überschritten (Stay-Low) wird. Diese Wertpapiere waren also eine sinnvolle Ergänzung zu den klassischen Hebelprodukten. So wundert es nicht, dass Anleger mit Unverständnis reagieren. Allerdings gilt dieses Verbot zunächst auch nur für drei Monate und nur für Privatkunden. Professionelle Investoren können die exotischen Optionsscheine durchaus weiter handeln.

Wie wird man professioneller Kunde?

Das entscheiden nicht wir als Emittentin von Produkten, sondern die depotführende Bank nimmt die entsprechende Klassifizierung vor. Dabei gibt es jedoch keine einheitliche Vorgehensweise. So müssen Anleger bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Dabei zählen vor allem das verfügbare Depotvermögen, die Handelsfrequenz und die Erfahrung im Handel mit Derivaten. Einige Online-Banken bieten den Status als institutioneller Kunde gar nicht an. Anleger, die über eine Eingruppierung als professioneller Kunden nachdenken, müssen sich daher an ihre Bank wenden.

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