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DGAP-News: Ivestos AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ivestos AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
31.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-07-25 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
iVestos AG Pullach WERTPAPIER-KENNNUMMER: 794 871
ISIN: DE0007948713 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am Freitag, den 31. August 2018, um 10.00 Uhr
im Eurostars Grand Central Hotel, Arnulfstraße 35,
80636 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats*
Beschlussfassungen sind zu diesem
Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss 2017 gebilligt hat; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2017*
Das Geschäftsjahr 2017 schloss mit einem
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.709.452,17.
_Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen._
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
_Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen._
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
_Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen._
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für die etwaige freiwillige
Prüfung des Jahresabschlusses und des Prüfers
für die etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2018*
_Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Helmhagen
& Partner Steuerberatungsgesellschaft in
München zum Abschlussprüfer für die etwaige
freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses
sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für
das Geschäftsjahr 2018 zu wählen._
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeiten von Herrn Wittorf, Herrn
Liebert und Herrn Lorenz enden mit Ablauf der
Hauptversammlung am 31. August 2018. Deshalb
sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 5.1.1
der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen,
die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
von den Aktionären nach den Bestimmungen des
Aktiengesetzes gewählt werden.
_Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen
Mitglieder_
_Herrn Henrik Wittorf, 23966 Wismar, techn.
Angestellter,_
_Herrn Martin Liebert, 80809 München,
Justiziar, und_
_Herrn Thomas Lorenz, 84072 Osseltshausen,
Bilanzbuchhalter,_
mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Wittorf ist zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung weder
Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien vom
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Liebert ist zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung weder
Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien vom
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Lorenz ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung weder Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien vom Wirtschaftsunternehmen.
Die Verwaltung hat sich bei den zu
Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in
2.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs.
2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (5 %, zum Zeitpunkt der Einberufung
110.000 Euro, entsprechend 110.000 Stückaktien)
erreichen, können - unter Nachweis der nach §§ 122 Abs.
1 Satz 3, Abs. 2, AktG erforderlichen Aktienbesitzzeit
- verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse
spätestens am 06. August 2018 (24.00 Uhr) zugegangen
sein:
iVestos AG - Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung
werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt
sind, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zusätzlich erfolgt für
diesen Fall die Veröffentlichung auf der Homepage unter
www.ivestos.de
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126
Abs. 1, 127 AktG*
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß §
127 AktG sind unter Beifügung eines Nachweises der
Aktionärseigenschaft ausschließlich an die unten
angegebene Adresse zu richten. Gegenanträge sind mit
einer Begründung zu übersenden. Gegenanträge und
Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am 16. August 2018
(24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen und die
Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG erfüllen,
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung im Internet unter
www.ivestos.de
veröffentlicht.
iVestos AG - Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
oder
Fax: 089/2000467 -799 oder
E-Mail: hauptversammlung@ivestos.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
müssen nicht zugänglich gemacht werden.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom
Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG).
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Der Leiter der Hauptversammlung ist gemäß § 17
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen
zu beschränken.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre
Berechtigung nachgewiesen haben. Für den Nachweis der
Berechtigung genügt eine in Textform in deutscher
Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen, also auf den 10. August 2018, 00:00 Uhr
(sogenannter Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, somit bis spätestens zum 23. August
2018, 24.00 Uhr, schriftlich, fernschriftlich oder auf
elektronischem Weg unter der folgenden Adresse zugehen:
iVestos AG - Vorstand,
Wettersteinstraße 9
82049 Pullach
oder
Fax: 089/2000467 -799 oder
E-Mail: hauptversammlung@ivestos.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
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July 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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