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DGAP-News: Ivestos AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Ivestos AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-07-25 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. iVestos AG Pullach WERTPAPIER-KENNNUMMER: 794 871 ISIN: DE0007948713 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Freitag, den 31. August 2018, um 10.00 Uhr im Eurostars Grand Central Hotel, Arnulfstraße 35, 80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2017 gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017* Das Geschäftsjahr 2017 schloss mit einem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.709.452,17. _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen._ 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen._ 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen._ 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für die etwaige freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018* _Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Helmhagen & Partner Steuerberatungsgesellschaft in München zum Abschlussprüfer für die etwaige freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen._ 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeiten von Herrn Wittorf, Herrn Liebert und Herrn Lorenz enden mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. August 2018. Deshalb sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 5.1.1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden. _Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Mitglieder_ _Herrn Henrik Wittorf, 23966 Wismar, techn. Angestellter,_ _Herrn Martin Liebert, 80809 München, Justiziar, und_ _Herrn Thomas Lorenz, 84072 Osseltshausen, Bilanzbuchhalter,_ mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Wittorf ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien vom Wirtschaftsunternehmen. Herr Liebert ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien vom Wirtschaftsunternehmen. Herr Lorenz ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien vom Wirtschaftsunternehmen. Die Verwaltung hat sich bei den zu Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (5 %, zum Zeitpunkt der Einberufung 110.000 Euro, entsprechend 110.000 Stückaktien) erreichen, können - unter Nachweis der nach §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, AktG erforderlichen Aktienbesitzzeit - verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens am 06. August 2018 (24.00 Uhr) zugegangen sein: iVestos AG - Vorstand, Wettersteinstraße 9 82049 Pullach Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt sind, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zusätzlich erfolgt für diesen Fall die Veröffentlichung auf der Homepage unter www.ivestos.de *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind unter Beifügung eines Nachweises der Aktionärseigenschaft ausschließlich an die unten angegebene Adresse zu richten. Gegenanträge sind mit einer Begründung zu übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 16. August 2018 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen und die Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG erfüllen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter www.ivestos.de veröffentlicht. iVestos AG - Vorstand, Wettersteinstraße 9 82049 Pullach oder Fax: 089/2000467 -799 oder E-Mail: hauptversammlung@ivestos.de Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der Hauptversammlung ist gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Für den Nachweis der Berechtigung genügt eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 10. August 2018, 00:00 Uhr (sogenannter Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens zum 23. August 2018, 24.00 Uhr, schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse zugehen: iVestos AG - Vorstand, Wettersteinstraße 9 82049 Pullach oder Fax: 089/2000467 -799 oder E-Mail: hauptversammlung@ivestos.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
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July 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)