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DGAP-HV: Ivestos AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Ivestos AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Ivestos AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.08.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-07-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
iVestos AG Pullach WERTPAPIER-KENNNUMMER: 794 871 
ISIN: DE0007948713 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der 
 
am Freitag, den 31. August 2018, um 10.00 Uhr 
im Eurostars Grand Central Hotel, Arnulfstraße 35, 
80636 München, 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Beschlussfassungen sind zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen 
   Bestimmungen nicht erforderlich, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss 2017 gebilligt hat; der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 2017* 
 
   Das Geschäftsjahr 2017 schloss mit einem 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.709.452,17. 
 
   _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen._ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen._ 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   _Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen._ 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für die etwaige freiwillige 
   Prüfung des Jahresabschlusses und des Prüfers 
   für die etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   _Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Helmhagen 
   & Partner Steuerberatungsgesellschaft in 
   München zum Abschlussprüfer für die etwaige 
   freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses 
   sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu wählen._ 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeiten von Herrn Wittorf, Herrn 
   Liebert und Herrn Lorenz enden mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 31. August 2018. Deshalb 
   sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 5.1.1 
   der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, 
   die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   von den Aktionären nach den Bestimmungen des 
   Aktiengesetzes gewählt werden. 
 
   _Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen 
   Mitglieder_ 
 
    _Herrn Henrik Wittorf, 23966 Wismar, techn. 
    Angestellter,_ 
    _Herrn Martin Liebert, 80809 München, 
    Justiziar, und_ 
    _Herrn Thomas Lorenz, 84072 Osseltshausen, 
    Bilanzbuchhalter,_ 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Wittorf ist zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung weder 
   Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien vom 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Liebert ist zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung weder 
   Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien vom 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Lorenz ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung weder Mitglied in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien vom Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Die Verwaltung hat sich bei den zu 
   Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   vergewissert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 
2.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. 
 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (5 %, zum Zeitpunkt der Einberufung 
110.000 Euro, entsprechend 110.000 Stückaktien) 
erreichen, können - unter Nachweis der nach §§ 122 Abs. 
1 Satz 3, Abs. 2, AktG erforderlichen Aktienbesitzzeit 
- verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse 
spätestens am 06. August 2018 (24.00 Uhr) zugegangen 
sein: 
 
 iVestos AG - Vorstand, 
 Wettersteinstraße 9 
 82049 Pullach 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung 
werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt 
sind, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zusätzlich erfolgt für 
diesen Fall die Veröffentlichung auf der Homepage unter 
 
www.ivestos.de 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG* 
 
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 
127 AktG sind unter Beifügung eines Nachweises der 
Aktionärseigenschaft ausschließlich an die unten 
angegebene Adresse zu richten. Gegenanträge sind mit 
einer Begründung zu übersenden. Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung, also spätestens am 16. August 2018 
(24.00 Uhr), bei der Gesellschaft eingehen und die 
Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG erfüllen, 
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung im Internet unter 
 
www.ivestos.de 
 
veröffentlicht. 
 
 iVestos AG - Vorstand, 
 Wettersteinstraße 9 
 82049 Pullach 
 
  oder 
 
 Fax: 089/2000467 -799 oder 
 E-Mail: hauptversammlung@ivestos.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom 
Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der 
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung 
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
 
Der Leiter der Hauptversammlung ist gemäß § 17 
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das 
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
zu beschränken. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre 
Berechtigung nachgewiesen haben. Für den Nachweis der 
Berechtigung genügt eine in Textform in deutscher 
Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen, also auf den 10. August 2018, 00:00 Uhr 
(sogenannter Nachweisstichtag). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, somit bis spätestens zum 23. August 
2018, 24.00 Uhr, schriftlich, fernschriftlich oder auf 
elektronischem Weg unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
 iVestos AG - Vorstand, 
 Wettersteinstraße 9 
 82049 Pullach 
 
  oder 
 
 Fax: 089/2000467 -799 oder 
 E-Mail: hauptversammlung@ivestos.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs am Nachweisstichtag. 
 
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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