Mainz (ots) - Schnell und ohne große Anmeldeprozeduren ins Internet - das ist nur mit einem öffentlichen WLAN-Zugang möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil endlich weitere Hindernisse auf dem Weg dazu freigeräumt. Hotels, Cafés und Geschäfte können nach dem Richterspruch ihren Kunden nun ohne allzu große Risiken einen öffentlichen Internetzugang anbieten. Der Gesetzgeber hatte bereits mit dem jetzt vom BGH bestätigten Telemediengesetz eine Haftung für den Missbrauch des WLAN ausgeschlossen. Rechteinhaber dürfen laut BGH zudem keine Erstattung von Anwaltskosten verlangen. Das ist ein gelungener Schlag gegen die grassierende Abmahnindustrie, die in der Vergangenheit viele Geschäftsleute abgeschreckt hat, einen öffentlichen WLAN-Spot einzurichten. Allerdings hat der BGH die WLAN-Betreiber nicht völlig aus der Verantwortung entlassen. Sie müssen unrechtmäßige Inhalte auf Verlangen sperren, soweit das zumutbar ist. Was das heißt, werden dann wohl erst die Gerichte klären müssen. Die Frage hätte der BGH eigentlich gleich mitbeantworten können.
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