Themen heute:
Soziales Engagement in Stadthagen: Faurecia unterstützt Renovierung der Tafel /// Strafzettel im Briefkasten während Urlaub
1.
Faurecia, ein führendes Technologieunternehmen in der Automobilindustrie, unterstützt Projekte in der Region Schaumburg. Dabei wurde eine Renovierungsaktion der Räumlichkeiten der Stadthäger Tafel ins Leben gerufen, welche durch die tatkräftige Unterstützung von Mitarbeitern des Unternehmens vor Ort begleitet wurde. Dieses Projekt findet im Rahmen der internationalen Charity-Hilfe des Unternehmens statt, welche den Namen FUELS trägt - die Kurzform für "Faurecia unterstützt ehrenamtliche lokale Sozialprojekte".
Die gemeinnützige Aktion veranschaulicht die Zielsetzung des FUELS-Engagements: Der Automobilzulieferer leistet pragmatisch und unmittelbar Hilfe auf lokaler Ebene und bekennt sich als Unternehmen zu einer sozialen Verantwortung.
Den Mitarbeitern kommt dabei eine tragende Rolle zu. Denn unter dem Motto "Unser Standort hilft. Wo und wie, entscheiden Sie.", stammen die Anregungen, die an die jeweilige Standortleitung herangetragen werden, aus ihrer Mitte und sie setzen diese auch eigenständig um. Faurecia realisiert Hilfsprojekte im Rahmen des FUELS-Programms seit 2016. Doch das gemeinwohlorientierte Engagement von Faurecia geht noch weiter. Neben dem FUELS-Programm macht sich das Unternehmen in Deutschland seit vielen Jahren auf nationaler und regionaler Ebene für die Flüchtlingshilfe, lokale Tafeln, Kinderhospize, Benefizläufe und Förder- oder Sportvereine stark. Weltweit sind Unternehmensstandorte in den USA, Frankreich, Spanien, China, Mexiko und Polen eingebunden.
2.
Bei kleineren Verkehrsverstößen ist mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen. Es kann bis zu 55 Euro betragen und die Zahlungsfrist liegt meist bei einer Woche. Zahlt der Betroffene nicht pünktlich, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein.
Dieses Bußgeld ist - obwohl es um die gleiche Sache geht - in aller Regel höher als das Verwarnungsgeld. Auch fallen noch Verfahrensgebühren an. Bei schwereren Verkehrsverstößen kommt es gleich zu einem Bußgeldverfahren. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. Legt der Betroffene Einspruch ein, landet der Fall vor Gericht. Hat derjenige wegen seines Urlaubs die Einspruchsfrist verpasst, kann er bei der Behörde nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) die sogenannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen - das bedeutet, dass sein Versäumnis ohne Folgen bleibt und er immer noch Einspruch einlegen kann. Dabei sollte er seine Reisetermine beispielsweise mit den Tickets oder Buchungsbestätigungen beweisen können
Diesen Beitrag können Sie hier nachhören oder downloaden.