Der Law Corner Beitrag von Dr. Lutz Pospiech, Assoziierter Partner, und Josepha Rüberg, Rechtsanwältin, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München. Nachdem sich die Befugnisse der Anleihegläubiger mit Mehrheitsbeschluss gemeinschaftlich auf ihre Rechte einwirken zu können im alten SchVG von 1899 als zu eng erwiesen, erweiterte das SchVG 2009 diese erheblich. So normiert § 5 I S. 1 SchVG die ...Den vollständigen Artikel lesen ...