Anzeige
Mehr »
Freitag, 13.02.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Top-Ergebnisse: 1,75 g/t Gold über 30,4 Meter + massives Tagebau-Potenzial
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
432 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteil gegen die EASY Solutions GmbH rechtskräftig, Revision gegen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen (deutsch)

EASY SOFTWARE AG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteil gegen die EASY Solutions GmbH rechtskräftig, Revision gegen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - Urteil gegen die
EASY Solutions GmbH rechtskräftig, Revision gegen Entscheidung des
Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen

27.07.2018 / 16:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mülheim an der Ruhr, 27. Juli 2018. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 24. Juli 2018, die der EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE0005634000) heute mitgeteilt wurden, folgende Entscheidungen über die dort eingereichten Nichtzulassungsbeschwerden getroffen: Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde der EASY Solutions GmbH, des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner und des ehemaligen Vorstandsmitglied Josef Gemeri zurückgewiesen. Damit ist dieser Rechtstreit rechtskräftig entschieden. Das Landgericht Düsseldorf hatte die EASY Solutions GmbH, Herrn Wagner und Herrn Gemeri zur Zahlung von EUR 400.000,00 zuzüglich Zinsen sowie Herrn Wagner und die EASY Solutions GmbH zur Zahlung weiterer EUR 83.440,33 zuzüglich Zinsen verurteilt. Weiterhin stellte das Landgericht Duisburg fest, dass insbesondere Herr Wagner weitere, derzeit noch nicht bezifferbare Schäden zu ersetzen hat. Im Einzelnen wird auf die Ad-hoc-Mitteilung zu diesem Urteil vom 12. Februar 2016 verwiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Berufung gegen das landgerichtliche Urteil zurückgewiesen. Die ausgeurteilten Beträge wurden bereits im Mai 2017 an die EASY SOFTWARE AG überwiesen. Der Bundesgerichtshof hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der EASY SOFTWARE AG die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte der Berufung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner stattgegeben und das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016, welches Herrn Wagner zur Zahlung von EUR 1.513.000,00 nebst Zinsen verurteilte, aufgehoben. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Zulassung der Revision enthält keine Begründung. Gemäß gesetzlicher Regelung wird die Revision zugelassen, wenn die Rechtsache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Über die Erfolgsaussichten in der Sache selbst sagt die Zulassung der Revision nichts aus. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand Kontakt: Thorsten Eska, CFO
27.07.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Telefon: +49(0) 208 450 16-0 Fax: +49(0) 208 450 16-90 E-Mail: investor@easy.de Internet: www.easy.de ISIN: DE0005634000 WKN: 563400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
708801 27.07.2018 CET/CEST

ISIN DE0005634000

AXC0213 2018-07-27/16:18

© 2018 dpa-AFX
Favoritenwechsel - diese 5 Werte sollten Anleger im Depot haben!
Das Börsenjahr 2026 ist für viele Anleger ernüchternd gestartet. Tech-Werte straucheln, der Nasdaq 100 tritt auf der Stelle und ausgerechnet alte Favoriten wie Microsoft und SAP rutschen zweistellig ab. KI ist plötzlich kein Rückenwind mehr, sondern ein Belastungsfaktor, weil Investoren beginnen, die finanzielle Nachhaltigkeit zu hinterfragen.

Gleichzeitig vollzieht sich an der Wall Street ein lautloser Favoritenwechsel. Während viele auf Wachstum setzen, feiern Value-Titel mit verlässlichen Cashflows ihr Comeback: Telekommunikation, Industrie, Energie, Pharma – die „Cashmaschinen“ der Realwirtschaft verdrängen hoch bewertete Hoffnungsträger.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die genau in dieses neue Marktbild passen: solide, günstig bewertet und mit attraktiver Dividende. Werte, die nicht nur laufende Erträge liefern, sondern auch bei Marktkorrekturen Sicherheit bieten.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Value-Zug 2026 endgültig abfährt!

Dieses exklusive PDF ist nur für kurze Zeit gratis verfügbar.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.