Freiburg (ots) - Tatsächlich hatte das Risiko, dass dem Tunesier in seinem Heimatland Folter drohen könnte, den Richtern als Abschiebehindernis gegolten. Dass sich dieses Risiko einstweilen nicht zu bewahrheiten scheint, beruhigt insofern, weil man sich um das persönliche Schicksal dieses mutmaßlich gefährlichen Zeitgenossen nicht mehr sorgen muss. Das Vorgehen von Politik und Behörden bei der Abschiebung selbst bleibt deshalb aber genauso anstößig wie vorher. Bekanntlich wurde das Gericht in Gelsenkirchen schlicht ausgetrickst. Das aber heißt: Das Recht wurde gebeugt, die Justiz missachtet - ob auf Geheiß von oben, in vorauseilendem Gehorsam zur Erfüllung einer antizipierten Erwartung oder aus Ignoranz, wird noch zu klären sein.
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