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DGAP-Media / 2018-07-30 / 09:00 30. Juli 2018 - KMU-Wachstumsmarkt-Konzept in dieser Form misslungen - Kein Mittelständler in Deutschland kann von Erleichterungen profitieren - Deutscher Mittelstand im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligt Die EU-Kommission hat im Rahmen der EU-Initiative "Unterstützung und Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten"einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Reihe von Erleichterungen von der Marktmissbrauchsverordnung für Unternehmen vor, die an sogenannten KMU-Wachstumsmärkten notieren. Beispielsweise haben Emittenten bei sogenannten Directors' Dealings (Eigengeschäften von Führungskräften) zukünftig zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung Zeit, die entsprechenden Informationen zu veröffentlichen. Gegenwärtig muss die Veröffentlichung noch am gleichen Tag erfolgen, wenn die Führungskraft erst am dritten Tag die Eigengeschäfte dem Unternehmen meldet, was kaum praktikabel ist. Der Regulierungsaufwand durch die Marktmissbrauchsverordnung und die damit verbundenen Verwaltungskosten werden insbesondere von vielen mittelständischen Unternehmen als großes Hemmnis für eine Unternehmensfinanzierung über die Kapitalmärkte angesehen. Die jetzt von der EU-Kommission vorgesehenen Erleichterungen für KMU sind jedoch an den Begriff des KMU-Wachstumsmarktes gebunden. "Die dringend notwendigen Erleichterungen für KMU sollten an die KMU-Eigenschaft geknüpft werden und nicht an einen KMU-Wachstumsmarkt, dessen Registrierung noch von der Börse bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss", sagt der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU Ingo Wegerich. "Gegenwärtig ist in Deutschland kein KMU-Wachstumsmarkt registriert - damit würden zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland alle geplanten Erleichterungen ins Leere laufen und der deutsche Mittelstand wäre gegenüber dem Mittelstand in anderen EU-Mitgliedstaaten erheblich benachteiligt. Hinzu kommt, dass nur 50% der Unternehmen an einem KMU-Wachstumsmarkt selbst KMU sein müssen. Dies bedeutet, dass in anderen Ländern auch große Unternehmen, die an einem KMU-Wachstumsmarkt notieren, von den Erleichterungen profitieren können. Die Politik in Deutschland ist auf diese Fehlkonstruktion noch nicht aufmerksam geworden. Hier ist dringendes Einschreiten gegenüber der Europäischen Kommission geboten." *Unterlagen finden Sie hier zum Download:* Die Stellungnahme des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. ("Kapitalmarkt KMU") im Rahmen der EU-Initiative "Unterstützung und Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten" kann hier eingesehen werden: http://www.kapitalmarkt-kmu.de/stellungnahmen/ [1] *Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. ("Kapitalmarkt KMU")* Der am 30. August 2017 gegründete Verband mit Sitz in Frankfurt am Main setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Alexander Starke, Nils Manegold (max 21 AG), Alexander Deuss (mwb fairtrade) sowie Thomas Stewens (BankM). Kontakt: Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V. z. H. Ingo Wegerich bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH An der Welle 10 60322 Frankfurt am Main Tel. +49 69 27229 24875 E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com http://www.kapitalmarkt-kmu.de/ [2] Kontakt: Klaus-Karl Becker BeckerBeratungsGesellschaft (BBG) +49 (0) 172 61 41 955 kkb@b-bg.de Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. Schlagwort(e): Finanzen 2018-07-30 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de 708691 2018-07-30 1: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c166ea195b1fd16947a2907e5ef37e2b&application_id=708691&site_id=vwd&application_name=news 2: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=27bc2fe2df968dfe9a2a8f6b217d849f&application_id=708691&site_id=vwd&application_name=news
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July 30, 2018 03:00 ET (07:00 GMT)
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