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DGAP-Media / 2018-07-30 / 09:00
30. Juli 2018
- KMU-Wachstumsmarkt-Konzept in dieser Form misslungen
- Kein Mittelständler in Deutschland kann von Erleichterungen profitieren
- Deutscher Mittelstand im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten
benachteiligt
Die EU-Kommission hat im Rahmen der EU-Initiative "Unterstützung und
Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten"einen Verordnungsvorschlag
veröffentlicht. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Reihe von
Erleichterungen von der Marktmissbrauchsverordnung für Unternehmen vor, die
an sogenannten KMU-Wachstumsmärkten notieren. Beispielsweise haben
Emittenten bei sogenannten Directors' Dealings (Eigengeschäften von
Führungskräften) zukünftig zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung Zeit,
die entsprechenden Informationen zu veröffentlichen. Gegenwärtig muss die
Veröffentlichung noch am gleichen Tag erfolgen, wenn die Führungskraft erst
am dritten Tag die Eigengeschäfte dem Unternehmen meldet, was kaum
praktikabel ist. Der Regulierungsaufwand durch die
Marktmissbrauchsverordnung und die damit verbundenen Verwaltungskosten
werden insbesondere von vielen mittelständischen Unternehmen als großes
Hemmnis für eine Unternehmensfinanzierung über die Kapitalmärkte angesehen.
Die jetzt von der EU-Kommission vorgesehenen Erleichterungen für KMU sind
jedoch an den Begriff des KMU-Wachstumsmarktes gebunden.
"Die dringend notwendigen Erleichterungen für KMU sollten an die
KMU-Eigenschaft geknüpft werden und nicht an einen KMU-Wachstumsmarkt,
dessen Registrierung noch von der Börse bei der zuständigen Behörde
beantragt werden muss", sagt der Präsident des Interessenverbandes
Kapitalmarkt KMU Ingo Wegerich. "Gegenwärtig ist in Deutschland kein
KMU-Wachstumsmarkt registriert - damit würden zum jetzigen Zeitpunkt in
Deutschland alle geplanten Erleichterungen ins Leere laufen und der deutsche
Mittelstand wäre gegenüber dem Mittelstand in anderen EU-Mitgliedstaaten
erheblich benachteiligt. Hinzu kommt, dass nur 50% der Unternehmen an einem
KMU-Wachstumsmarkt selbst KMU sein müssen. Dies
bedeutet, dass in anderen Ländern auch große Unternehmen, die an einem
KMU-Wachstumsmarkt notieren, von den Erleichterungen profitieren können. Die
Politik in Deutschland ist auf diese Fehlkonstruktion noch nicht aufmerksam
geworden. Hier ist dringendes Einschreiten gegenüber der Europäischen
Kommission geboten."
*Unterlagen finden Sie hier zum Download:*
Die Stellungnahme des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner
und mittlerer Unternehmen e.V. ("Kapitalmarkt KMU") im Rahmen der
EU-Initiative "Unterstützung und Förderung der Nutzung von
KMU-Wachstumsmärkten" kann hier eingesehen werden:
http://www.kapitalmarkt-kmu.de/stellungnahmen/ [1]
*Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und
mittlerer Unternehmen e.V. ("Kapitalmarkt KMU")*
Der am 30. August 2017 gegründete Verband mit Sitz in Frankfurt am Main
setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen
Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei der
Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des
kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den
Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des
Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein.
Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum
Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Alexander
Starke, Nils Manegold (max 21 AG), Alexander Deuss (mwb fairtrade) sowie
Thomas Stewens (BankM).
Kontakt:
Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.
z. H. Ingo Wegerich
bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 27229 24875
E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
http://www.kapitalmarkt-kmu.de/ [2]
Kontakt:
Klaus-Karl Becker
BeckerBeratungsGesellschaft (BBG)
+49 (0) 172 61 41 955
kkb@b-bg.de
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und
mittlerer Unternehmen e.V.
Schlagwort(e): Finanzen
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July 30, 2018 03:00 ET (07:00 GMT)
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