Das Bundeskabinett hat die 0,5-Prozent-Regel für E-Dienstwagen jetzt wie angekündigt beschlossen. Die Neuregelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen. Mit dem Beschluss will die Bundesregierung die Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb steuerlich fördern, ...Den vollständigen Artikel lesen ...