Mainz (ots) - Drogenbeauftragte/r der Bundesregierung, das klingt verdächtig nach: oberstem Moralapostel und oberster Spaßbremse des Landes, stets mit dauererhobenem Zeigefinger. Ist er/sie schließlich in erster Linie dazu da, den Menschen zu vergällen, was ihnen doch Genuss und manch aufgelockerten Abend beschert: das zweite (und vor allem dritte, vierte...) Gläschen Alkohol, die Zigarette nach dem Dessert, den Joint mit Freunden. Doch losgelöst von einer solch flapsigen Betrachtung und abgesehen vom übertriebenen Sendungsbewusstsein manch früherer Amtsinhaberin: Natürlich ist diese Instanz absolut notwendig, und es ist immer wieder wichtig, auf die Folgen der Sucht hinzuweisen. Vor allem, wenn es um die Volksdroge Alkohol geht, deren Gefahren gerne kollektiv ausgeblendet und unterschätzt werden. Wie sehr, das zeigen die Zahlen der aktuellen Beauftragten Mortler: Zehn Millionen Menschen haben demnach einen suchtkranken Angehörigen, darunter alleine drei Millionen Kinder und Jugendliche. Hauptübel: Alkohol. Eine Riesenhypothek für die Gesamtgesellschaft, turmhohe Folgekosten für Gesundheits- und Sozialsystem inklusive. Jede Initiative, die Vorbeugung fördert und betroffene Kinder schützt, verdient deshalb staatliche Unterstützung. Eine Schaufensterdebatte, weil sie am Kern des Problems vorbeigeht, ist dagegen die um die Legalisierung von Cannabis. Ist es die weniger gefährliche und weniger folgenreiche Droge als Alkohol? Unterm Strich: Ja. Aber muss man die eine Droge freigeben, nur weil auch die andere legal ist? Definitiv nein. In diesem Fall hat die Spaßbremse recht mit ihrem erhobenen Zeigefinger.
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