Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Heidelberg (pta027/07.08.2018/15:45) - Youbisheng Green Paper AG
Köln
- ISIN DE000A2BPG14 - - WKN A2BPG1 - - ISIN DE000A2LQUJ6 - - WKN A2L QUJ -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, dem 14. September 2018, um 11:00 Uhr, im Gebäude Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 2. Januar 2017, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr 2017, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das Geschäftsjahr 2017, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 22. Februar 2018, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem in dem am 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
8. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem in dem am 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
10. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 2. Januar 2017 endenden Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
11. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
12. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
13. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Hansjörg Plaggemars, Dr. Burkhard Schäfer und Herr Gerrit Kaufhold sind mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29. November 2017 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden.
Herr Hansjörg Plaggemars kandidiert nicht wieder für den Aufsichtsrat. Das Vorstandsmitglied Rolf Birkert hat seine Amtsniederlegung mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung erklärt. Herr Hansjörg Plaggemars hat seine Bereitschaft signalisiert, seine Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft anzunehmen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
a) Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vor, Herrn Rolf Birkert für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Wahlvorschlag der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an.
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Gerrit Kaufhold, Hamburg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer der HRG Hansische Revisions-Gesellschaft mbH, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim, Unternehmensberater, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.
Herr Gerrit Kaufhold ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Herr Gerrit Kaufhold übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien aus.
Herr Rolf Birkert übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei - Carus AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Carus Grundstücksgesellschaft am Taubenfeld AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - eSports.com AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Kinghero AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats) - Ming Le Sports AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Herr Dr. Burkhard Schäfer übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei - Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) - Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) - Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) - Marna Beteiligungen AG, Hamburg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - VV Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
14. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresAugust 07, 2018 09:45 ET (13:45 GMT)
Heidelberg (pta027/07.08.2018/15:45) - Youbisheng Green Paper AG
Köln
- ISIN DE000A2BPG14 - - WKN A2BPG1 - - ISIN DE000A2LQUJ6 - - WKN A2L QUJ -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, dem 14. September 2018, um 11:00 Uhr, im Gebäude Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 2. Januar 2017, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr 2017, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das Geschäftsjahr 2017, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 22. Februar 2018, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem in dem am 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
8. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem in dem am 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
10. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 2. Januar 2017 endenden Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
11. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
12. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
13. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Hansjörg Plaggemars, Dr. Burkhard Schäfer und Herr Gerrit Kaufhold sind mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29. November 2017 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden.
Herr Hansjörg Plaggemars kandidiert nicht wieder für den Aufsichtsrat. Das Vorstandsmitglied Rolf Birkert hat seine Amtsniederlegung mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung erklärt. Herr Hansjörg Plaggemars hat seine Bereitschaft signalisiert, seine Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft anzunehmen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
a) Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vor, Herrn Rolf Birkert für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Wahlvorschlag der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an.
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Gerrit Kaufhold, Hamburg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer der HRG Hansische Revisions-Gesellschaft mbH, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim, Unternehmensberater, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.
Herr Gerrit Kaufhold ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Herr Gerrit Kaufhold übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien aus.
Herr Rolf Birkert übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei - Carus AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Carus Grundstücksgesellschaft am Taubenfeld AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - eSports.com AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Kinghero AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats) - Ming Le Sports AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Herr Dr. Burkhard Schäfer übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei - Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) - Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) - Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) - Marna Beteiligungen AG, Hamburg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Aufsichtsrats) - VV Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
14. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresAugust 07, 2018 09:45 ET (13:45 GMT)