Halle (ots) - Zwar gibt es für Kindesmissbrauch - und Kinderpornografie ist fraglos ein Teil davon - mehrere Szenarien. Sehr viele Fälle vollziehen sich in Familien. So auch im jüngsten Fall von Staufen bei Freiburg, aus dessen Anlass Münch sich äußerte. Hier hat die eigene Mutter ihren Sohn im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, zum Missbrauch angeboten. Behördenversagen kam hinzu. Denn es hatte frühzeitig Hinweise auf den Missbrauch gegeben, ohne dass die Behörden adäquat reagiert hätten. Freilich hat der BKA-Chef Recht, wenn er darauf hinweist, dass sich der Missbrauch vielfach im Netz vollzieht oder angebahnt wird. Deshalb ist es gut, wenn Ermittler ausfindig machen können, wann sich ein Verdächtiger wie im Netz bewegt hat. Derzeit können sie das kaum. Es wäre mithin angebracht, die Vorratsdatenspeicherung bei schweren Kapitalverbrechen zuzulassen.
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