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DGAP-News: Bastei Lübbe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.09.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2018-08-09 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bastei Lübbe AG Köln WKN A1X3YY / ISIN DE000A1X3YY0 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu
der am Mittwoch, den 19. September 2018,
um 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Schanzenstraße
6-20,
51063 Köln stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2018, des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts zum 31. März 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der
Einberufung dieser Hauptversammlung im Internet unter
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt somit zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Die Hauptversammlung vom 22.11.2017 hat beschlossen, die
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu
vertagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands erneut bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu vertagen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Die Hauptversammlung vom 22.11.2017 hat beschlossen, die
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
zu vertagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats erneut bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
von Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der gegenwärtigen Mitglieder endet mit dem
Ablauf der Hauptversammlung am 19. September 2018, so dass
eine Neuwahl nötig ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG und § 13 Abs. 1 der Satzung nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht
derzeit aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Robert Stein,
Geschäftsführer der Arcana Capital GmbH,
Köln,
wohnhaft in Köln
b) Herrn Prof. Dr. Friedrich Ekey,
Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei
Prof. Dr. Ekey & Kollegen, Köln,
wohnhaft in Bergisch Gladbach
c) Herrn Dr. Mirko Caspar,
Geschäftsführer der Mister Spex GmbH,
Berlin,
wohnhaft in Berlin
erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu
wählen.
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 19. September 2018 und gemäß § 13
Absatz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht
mitgerechnet wird.
*Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
ad a)
Herr Stein ist bei folgenden Unternehmen Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:
Mitglied des Verwaltungsrates der Arcarna Capital AG, Zug /
Schweiz
ad b)
Herr Prof. Dr. Ekey ist bei keinem anderen Unternehmen
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder
Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums.
ad c)
Herr Dr. Caspar ist bei keinem anderen Unternehmen Mitglied
eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied
eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
*Ergänzende Angaben nach dem Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017:*
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten
versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
der vorgeschlagenen Kandidaten zur Bastei Lübbe AG, ihren
Konzernunternehmen, Organen oder wesentlich beteiligten
Aktionären.
Angaben zu Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen. Im Fall seiner Wahl ist vorgesehen,
dass Herr Robert Stein für den Vorsitz des Aufsichtsrats
vorgeschlagen wird. Herr Robert Stein erfüllt die
Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG und Ziffer 5.3.2. DCGK
als unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten
der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten
und zu deren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind über die
Internetadresse
https://www.luebbe.com/de/investorrelations/hauptversammlung
zugänglich.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden
und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also den 29. August 2018, 0.00 Uhr
(Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis 12. September 2018,
24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben, brauchen
nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird
in diesem Fall durch die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
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August 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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