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DGAP-HV: Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.09.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bastei Lübbe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.09.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-08-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bastei Lübbe AG Köln WKN A1X3YY / ISIN DE000A1X3YY0 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am Mittwoch, den 19. September 2018, 
um 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Schanzenstraße 
6-20, 
51063 Köln stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2018, des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. März 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung im Internet unter 
 
   https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 
   AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt somit zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die Hauptversammlung vom 22.11.2017 hat beschlossen, die 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu 
   vertagen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands erneut bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung zu vertagen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die Hauptversammlung vom 22.11.2017 hat beschlossen, die 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
   zu vertagen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats erneut bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
   von Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der gegenwärtigen Mitglieder endet mit dem 
   Ablauf der Hauptversammlung am 19. September 2018, so dass 
   eine Neuwahl nötig ist. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG und § 13 Abs. 1 der Satzung nur aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht 
   derzeit aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Robert Stein, 
      Geschäftsführer der Arcana Capital GmbH, 
      Köln, 
      wohnhaft in Köln 
   b) Herrn Prof. Dr. Friedrich Ekey, 
      Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei 
      Prof. Dr. Ekey & Kollegen, Köln, 
      wohnhaft in Bergisch Gladbach 
   c) Herrn Dr. Mirko Caspar, 
      Geschäftsführer der Mister Spex GmbH, 
      Berlin, 
      wohnhaft in Berlin 
 
   erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu 
   wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 19. September 2018 und gemäß § 13 
   Absatz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
   das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht 
   mitgerechnet wird. 
 
   *Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   ad a) 
   Herr Stein ist bei folgenden Unternehmen Mitglied eines 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: 
 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Arcarna Capital AG, Zug / 
   Schweiz 
 
   ad b) 
   Herr Prof. Dr. Ekey ist bei keinem anderen Unternehmen 
   Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder 
   Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums. 
 
   ad c) 
   Herr Dr. Caspar ist bei keinem anderen Unternehmen Mitglied 
   eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied 
   eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. 
 
   *Ergänzende Angaben nach dem Deutschen Corporate Governance 
   Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017:* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
   versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   der vorgeschlagenen Kandidaten zur Bastei Lübbe AG, ihren 
   Konzernunternehmen, Organen oder wesentlich beteiligten 
   Aktionären. 
 
   Angaben zu Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
   Einzelwahl durchzuführen. Im Fall seiner Wahl ist vorgesehen, 
   dass Herr Robert Stein für den Vorsitz des Aufsichtsrats 
   vorgeschlagen wird. Herr Robert Stein erfüllt die 
   Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG und Ziffer 5.3.2. DCGK 
   als unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten 
   der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. 
 
   Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten 
   und zu deren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind über die 
   Internetadresse 
 
   https://www.luebbe.com/de/investorrelations/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden 
und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, also den 29. August 2018, 0.00 Uhr 
(Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens 
sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis 12. September 2018, 
24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
Bastei Lübbe AG 
c/o UBJ. GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst sein. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden 
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben, brauchen 
nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird 
in diesem Fall durch die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer 
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient 
lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 

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August 09, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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