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DGAP-HV: informica real invest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.09.2018 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: informica real invest Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
informica real invest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.09.2018 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-08-10 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
informica real invest AG Reichenberg WKN: 526620 
ISIN: DE0005266209 Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
zu der am Donnerstag, den 20. September 2018 um 11:00 
Uhr im Mercure Hotel 
Stephanstraße 6 
04103 Leipzig stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss, der 
   gebilligte Konzernabschluss, der 
   Konzernlagebericht und der Bericht des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 
   01.01.2017 bis zum 31.12.2017 (Geschäftsjahr 
   2017) liegen von der Einberufung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Würzburger 
   Str. 2, 97234 Reichenberg, während der 
   üblichen Geschäftszeiten und in der 
   Hauptversammlung zur Einsicht durch die 
   Aktionäre aus. Sie sind außerdem über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.informica-real-invest.ag 
 
   unter der Rubrik 'Financials' und 
   'Hauptversammlung' zugänglich. 
 
   Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   Vorstand, Herrn Friedrich Schwab, für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über eine ordentliche 
   Kapitalherabsetzung und Änderung von § 3 
   der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
   EUR 11.825.000,00 eingeteilt in 7.674.474 
   Stückaktien, wird um EUR 767.447,40 auf EUR 
   11.057.552,60 herabgesetzt. Die Herabsetzung 
   auf EUR 11.057.552,60 erfolgt gemäß den 
   Vorschriften des Aktiengesetzes über die 
   ordentliche Kapitalherabsetzung durch 
   Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden 
   Anteils am Grundkapital zum Zwecke der 
   Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals 
   (EUR 0,10 je Stückaktie) an die Aktionäre. 
   Eine Zusammenlegung oder Einziehung der 
   Aktien erfolgt nicht. Der auf jede Stückaktie 
   entfallende anteilige Betrag am Grundkapital 
   verringert sich in demselben Verhältnis wie 
   das Grundkapital. 
 
   § 3 der Satzung wird in Anpassung an die 
   vorstehende Kapitalherabsetzung wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '§ 3 Grundkapital' 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
   11.057.552,60 (in Worten: 
   elfmillionensiebenundfünfzigtausendfünfhunder 
   tzweiundfünzigkommasechzig Euro) und ist 
   eingeteilt in 7.674.474 (in Worten: 
   siebenmillionensechshundertvierundsiebzigtaus 
   endvierhundertvierundsiebzig) 
   Stückstammaktien.' 
 
   Ermächtigung 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in 
   Höhe von EUR 767.447,40 nach Eintragung der 
   Kapitalherabsetzung im Handelsregister und 
   nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für 
   die Rückzahlung des herabgesetzten 
   Grundkapitals und einer möglicherweise 
   erforderlichen Befriedigung oder Besicherung 
   von Gläubigern der Gesellschaft an die 
   Aktionäre auszuzahlen. 
5. *Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   § 18 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Die Hauptversammlung ist mindestens 36 Tage 
   vor dem Tag der Hauptversammlung 
   einzuberufen. Bei der Berechnung der Frist 
   sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
   der Einberufung nicht mitzurechnen.' 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Anfragen und Anträge von Aktionären 
 
Die in § 175 Abs. 2 AktG bezeichneten Unterlagen liegen 
vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Würzburger Str. 2, 
97234 Reichenberg, sowie in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen 
werden diese Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und 
unverzüglich übersandt. Bestellungen bitten wir zu 
richten an: 
 
 _informica real invest AG / Investor Relations_ 
 _c/o GFEI Aktiengesellschaft _ 
 _Ostergrube 11_ 
 _30559 Hannover_ 
 _Fax: 0049 511 47402319_ 
 _hv@gfei.de_ 
 
Die Unterlagen stehen außerdem im Internet unter 
www.informica-real-invest.ag zum Download bereit. 
 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und 
Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
 *informica real invest AG* 
 *Würzburger Str. 2* 
 *97234 Reichenberg* 
 *Tel. (0931) 3 22 15 - 75* 
 *Fax (0931) 3 22 15 - 85* 
 *info@informica-real-invest.ag* 
 
Zu veröffentlichende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden im Internet unter 
 
www.informica-real-invest.ag 
 
zugänglich gemacht. 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft unter *informica real invest AG, *c/o 
_GFEI Aktiengesellschaft, Ostergrube 11, 30559 
Hannover, Fax: +49 - 511 - 47402319 _angemeldet und die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
unter vorstehend genannter Adresse mindestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Dabei werden der 
Tag der Anmeldung und der Tag der Hauptversammlung 
nicht mitgerechnet, so dass die Anmeldung und der 
Nachweis spätestens am 13. September 2018 zugehen 
müssen. Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
hat durch einen in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zu erfolgen, der seitens des 
depotführenden Instituts ausgestellt wurde. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 30. August 2018 zu 
beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der 
Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 
sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Dabei 
werden der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung nicht mitgerechnet. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. 
 
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der 
fristgerechte Zugang des Nachweises des 
Anteilsbesitzes, wie oben erläutert, erforderlich. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in 
Textform (§ 126b BGB) mit den an die Aktionäre 
versandten Eintrittskarten bevollmächtigt werden. Die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage 
der vom Aktionär auf dem Vollmachtformular erteilten 
Weisungen aus. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die 
Vollmacht ungültig. Einzelheiten hierzu ergeben sich 
aus den Hinweisen auf den Eintrittskarten, die den 
Aktionären übersandt werden. 
 
Reichenberg, im August 2018 
 
*informica real invest AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-08-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: informica real invest Aktiengesellschaft 
             Würzburger Straße 2 
             97234 Reichenberg 
             Deutschland 
E-Mail:      info@informica-real-invest.ag 
Internet:    http://www.informica-real-invest.ag 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
713151 2018-08-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 10, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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