von Redaktion €uro am Sonntag Ein Bekannter hat erzählt, er habe Geld von einem Automaten ziehen wollen. Er brach den Vorgang ab. Dennoch wurde sein Konto mit dem Betrag belastet. Wie ist die Rechtslage? €uro am Sonntag: Geldinstitute müssen im Zweifel beweisen können, dass ein von ihnen aufgestellter Geldautomat ...Den vollständigen Artikel lesen ...