Stuttgart (ots) - Ist es gerecht, von allen Studierenden, unabhängig von ihrem sozialen Status, denselben Betrag für ein Zimmer im Studentenwohnheim zu verlangen? Sollte nicht der mehr zahlen, der mehr hat? Die Frage ist berechtigt, die Tücken lauern im Detail: Auf welche Nachweise stützt sich eine Wohlhabendenprüfung? Haben die Studierendenwerke das Personal zur Prüfung? Haben Wohlhabende nicht schon längst eine Eigentumswohnung für den Filius gekauft?
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