Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 09.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
223 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.09.2018 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HELLA GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 28.09.2018 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-08-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HELLA GmbH & Co. KGaA Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer 
(WKN): A13SX2 
ISIN DE000A13SX22 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt, 
 
am Freitag, den 28. September 2018, 
um *11.00 Uhr (MESZ).* 
Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) 
im Werk 2 HELLA GmbH & Co. KGaA 
Eingang: Ostpforte 
Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt 
 
*TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für 
   die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018, 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a 
   Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des 
   gesonderten nichtfinanziellen Berichts der 
   HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018; Beschlussfassung 
   über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   der HELLA GmbH & Co. KGaA für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 
 
   Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.hella.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Darüber hinaus werden die 
   Unterlagen den Aktionären während der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 
   Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung 
   des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung. Dabei erklärt die 
   persönlich haftende Gesellschafterin ihre 
   Zustimmung zu der Feststellung gemäß § 
   29 Abs. 2 Satz 2 der Satzung mit der an die 
   Hauptversammlung gerichteten 
   Beschlussempfehlung. 
 
   Im Übrigen sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung lediglich 
   zugänglich zu machen, ohne dass es eines 
   weiteren Beschlusses der Hauptversammlung 
   bedarf. Die persönlich haftende 
   Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss 
   und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, 
   der einen Bilanzgewinn von 117.645.538,95 EUR 
   ausweist, festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von 
   117.645.538,95 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        116.666.667,60 EUR 
   Dividende in Höhe von 
   1,05 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie (bei 
   111.111.112 
   dividendenberechtigten 
   Aktien): 
   Gewinnvortrag auf neue    978.871,35 EUR 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             117.645.538,95 EUR 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafter für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 
   amtierenden persönlich haftenden 
   Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 
   2017/2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Gesellschafterausschusses für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
   Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 
   amtierenden Mitgliedern des 
   Gesellschafterausschusses für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018/2019 zu wählen. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß 
   Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission (Abschlussprüferverordnung) die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, und 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Essen, empfohlen und dabei eine Präferenz für 
   die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, 
   mitgeteilt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner 
   Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Klausel der in Artikel 16 Abs. 
   6 der Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde. 
 
*ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE* 
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende 
Gesellschafterin zu richten und muss der Gesellschaft 
unter der unten im Absatz 'Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 
und 127 AktG' angegebenen Adresse *spätestens am**28. 
August 2018, 24.00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. 
Außerdem haben die Antragsteller nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber des genannten 
Mindestanteilsbesitzes sind und dass sie diesen bis zur 
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
über das Verlangen halten. Für den Nachweis reicht eine 
in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in 
deutscher oder englischer Sprache aus. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG 
mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen 
Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin, 
des Gesellschafterausschusses und/oder des 
Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung 
stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 
AktG). 
 
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 
Abs. 2 und Abs. 3 AktG, Wahlvorschläge werden 
vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 
127 Satz 3 AktG ausschließlich im Internet unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen 
Voraussetzungen eingehalten werden. Das 
Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung, der Angaben gemäß § 
127 Satz 4 AktG und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen 
einen Vorschlag der persönlich haftenden 
Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses 
und/oder des Aufsichtsrats richten und zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
gemacht werden. 
 
Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf 
der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -2-

müssen nicht mit einer Begründung versehen werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung 
gegen einen Vorschlag der persönlich haftenden 
Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses 
und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt 
der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu 
den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der 
Gesellschaft *spätestens am**13. September 2018, 24.00 
Uhr (MESZ)* unter der nachstehenden Adresse zugegangen 
sein. 
 
* *unter der Postadresse:* 
  HELLA GmbH & Co. KGaA 
  Dr. Kerstin Dodel 
  Head of Investor Relations 
  Rixbecker Straße 75 
  59552 Lippstadt, Deutschland 
* *oder per Fax unter der Nummer:* 
  +49 (0) 2941 38 71 33 
* *oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:* 
  hauptversammlung@hella.com 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
sowie über die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
AktG finden sich auch im Internet unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung. 
 
*HINWEISE ZUR TEILNAHME* 
 
*Anmeldung zur Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich *spätestens 
bis 21. September 2018, 24.00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des 
Zugangs)* in deutscher oder englischer Sprache 
 
* *unter der Postadresse:* 
  HELLA GmbH & Co. KGaA 
  c/o Link Market Services GmbH 
  Landshuter Allee 10 
  80637 München, Deutschland 
* *oder per Fax unter der Nummer:* 
  +49 (0) 89 21 027 289 
* *oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:* 
  inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis ist eine in Textform 
erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz 
in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. 
 
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
dem Tag der Hauptversammlung beziehen, also auf den 
Beginn des *7. September 2018, 0.00 Uhr (MESZ)*. 
 
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag 
für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick 
auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis erbracht hat. Die Aktien werden durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden 
Kreditinstitute die erforderliche Anmeldung und die 
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
als Service für ihre Kunden. Nach fristgerechtem 
Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den 
Anteilsbesitz werden den Aktionären über die 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung zusammen mit entsprechenden 
Vollmachtsformularen zugesandt. Aktionären, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen und dafür diesen Service 
ihrer depotführenden Kreditinstitute in Anspruch nehmen 
möchten, ist zu empfehlen, möglichst frühzeitig eine 
Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
anzufordern, um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in 
diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den 
oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' genannten 
Voraussetzungen Sorge zu tragen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Eine 
Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per 
Fax an die oben unter 'Anmeldung zur Hauptversammlung' 
genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer 
vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür das den 
Anmeldeunterlagen beigefügte Vollmachtsformular. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 
135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung 
mit § 125 Abs. 5 AktG genannten Person oder Institution 
richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf 
der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte 
wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die 
betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 
125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Institution, um 
Näheres zu erfahren. 
 
Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft 
außerdem Frau Annique Madrid von Wahl und Herrn 
Julian Schürbüscher, beide Mitarbeiter der 
Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie 
ebenfalls für die Stimmabgabe bevollmächtigen können. 
Die Erteilung sowie Änderungen und ein Widerruf 
hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis 
*spätestens 27. September 2018, 24.00 Uhr (MESZ) 
(Zeitpunkt des Zugangs) *postalisch, per E-Mail oder 
per Fax an die folgend genannte Anschrift, 
E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen: 
 
* *unter der Postadresse:* 
  HELLA GmbH & Co. KGaA 
  c/o Link Market Services GmbH 
  Landshuter Allee 10 
  80637 München, Deutschland 
* *oder per Fax unter der Nummer:* 
  +49 (0) 89 21 027 289 
* *oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:* 
  inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung unter Verwendung 
eines hierfür zur Verfügung gestellten Formulars 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Bei mehrfach 
eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene 
Erklärung Vorrang. 
 
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach 
Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen des 
Aktionärs zu den einzelnen Gegenständen der 
Tagesordnung ausüben. Soweit eine ausdrückliche und 
eindeutige Weisung fehlt, werden sich die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bei dem 
jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt 
eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt 
auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Weisungen 
nur für die Abstimmung über solche Anträge 
entgegennehmen können, zu denen es mit dieser 
Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge der 
persönlich haftenden Gesellschafterin, des 
Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats 
nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 
Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder die nach den 
§§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht wurden. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen in 
keinem Fall Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, 
zum Einlegen von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von 
Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegen. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der zuvor an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten 
Vollmacht und Weisungen. 
 
*Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken* 
 
Bei Fragen zur Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. 
KGaA können sich die Aktionäre und Kreditinstitute per 
E-Mail an 
 
inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
wenden. 
 
Zusätzlich steht Ihnen montags bis freitags zwischen 
9.00 Uhr und 17.00 Uhr (MESZ) - außer an 
Feiertagen - die Aktionärshotline unter der 
Telefonnummer *+49 (0) 89 210 27 222* zur Verfügung. 
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet 
unter 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung 
beträgt 111.111.112 Stück. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung beträgt 111.111.112. 
 
*Internetseite der Gesellschaft, über die die 
Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich 
geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die 
Internetseite 
 
www.hella.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren 
Informationen gemäß § 124a AktG. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Die HELLA GmbH & Co. KGaA verarbeitet personenbezogene 
Daten der Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und 
Nummer der Eintrittskarte) als Verantwortliche auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den 
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen und einen 
rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der 
Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung 
sicherzustellen. Soweit Sie uns diese Daten nicht 
selbst zur Verfügung stellen, erhalten wir diese von 
Ihrer Depotbank. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für 
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c 
Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 123, 129 AktG. 
 
Innerhalb der HELLA GmbH & Co. KGaA erhalten nur die 
Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die 
diese zur Erfüllung der oben bezeichneten Zwecke 
benötigen. Die Personen und Stellen erhalten nur im 
jeweils erforderlichen Umfang Zugriff auf 
personenbezogene Daten (Need-to-know-Prinzip), wie es 
zur Aufgabenerfüllung notwendig ist. 
 
Die HELLA GmbH & Co. KGaA übermittelt Ihre Daten im 
Rahmen der Auftragsverarbeitung an Dienstleister, 
welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt werden, soweit dies für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen 
im Einzelfall zu prüfen ist, haben Sie das Recht, 
Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer 
personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der 
Verarbeitung zu beantragen sowie Ihre personenbezogenen 
Daten in einem strukturierten, gängigen und 
maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu 
erhalten. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen 
im Einzelfall zu prüfen ist, haben Sie auch das Recht, 
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten einzulegen. 
 
Diese Rechte können Sie unentgeltlich über die 
E-Mail-Adresse 
 
dataprivacy@hella.com 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
HELLA GmbH & Co. KGaA 
Rixbecker Straße 75 
59552 Lippstadt, Deutschland 
Telefax: +49 (0) 2941 38 71 33 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer 
Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. 
 
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald 
und soweit die zweijährige Einsichtnahmefrist nach § 
129 Abs. 4 Satz 2 AktG abgelaufen ist und die Daten 
nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen über das 
Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der 
Hauptversammlung benötigt werden. 
 
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: 
 
HELLA GmbH & Co. KGaA 
- Datenschutzbeauftragter - 
Rixbecker Straße 75 
59552 Lippstadt, Deutschland 
E-Mail: dataprivacy@hella.com 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter 
 
www.hella.com. 
 
Lippstadt, im August 2018 
 
*HELLA GmbH & Co. KGaA* 
 
_Die persönlich haftende Gesellschafterin_ 
 
2018-08-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: HELLA GmbH & Co. KGaA 
             Rixbecker Str. 75 
             59552 Lippstadt 
             Deutschland 
E-Mail:      investor.relations@hella.com 
Internet:    http://www.hella.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
714929 2018-08-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.