Straubing (ots) - Doch auch die Gerichte sind im Rechtsstaat nicht über jeden Zweifel erhaben und müssen sich, erst recht, wenn sie gegen sie Legislative austeilen, selbst Kritik gefallen lassen. Das OVG jedenfalls hat sich einen schlanken Fuß gemacht, indem es sich mit der für den Fall zentralen Frage, ob Sami A. in Tunesien Folter droht oder nicht, gar nicht erst befasst hat.
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